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Forstbetriebsgemeinschaft „Drachenfelser Ländchen“ informiert sich über Waldflurbereinigung
Die Forstbetriebsgemeinschaft „Drachenfelser Ländchen“ unternahm am 28.05.2008 eine Lehrfahrt mit dem Thema „Verbesserung der Besitzstruktur im Kleinprivatwald“. Sie besuchte das ehemalige Amt für Agrarordnung, heute: Referat 33 der Bezirksregierung Köln, in Euskirchen. Dort erläuterte Ulrich Pawig, von der Flurbereinigungsbehörde, Entwicklung, Ergebnisse und Kosten des Flurbereinigungsverfahrens in Bad Münstereifel-Schönau.
Auch im Bereich der Forstbetriebsgemeinschaft „Drachenfelser Ländchen“ herrschen extrem schwierige Besitzverhältnisse. Über 60 % der Mitglieder verfügen nur über eine Waldfläche von unter 1 ha, die in den meisten Fällen auf mehrere Waldgrundstücke verteilt ist, so dass diese i. d. R. zwischen 0,25 und 0,5 ha groß sind. Die Flurstücke der Mitglieder in der FBG liegen in Gemengelage mit Waldgrundstücken von Eigentümern, die nicht in der FBG mitar-beiten. Daher ist eine gemeinsame Bewirtschaftung, beispielsweise im Rahmen von Durch-forstungsblöcken, in den meisten Fällen kaum möglich. Daher hatte der Vorsitzende der FBG, Dr. Christoph Abs, im vergangenen Jahr angeregt, im Rahmen des ILEK Voreifel/Ville ein Projekt zur Verbesserung der Besitzstruktur im Kleinprivatwald durchzuführen. Ziel des Projektes ist die Erschließung mit ganzjährig befahrbaren und LKW-fähigen Wegen und die Voraussetzung für eine gemeinsame Bewirtschaftung zu verbessern, um weitere Holzreser-ven zu mobilisieren.
Die FBG „Drachenfelser Ländchen“ führt z. Zt. eine Befragung ihrer Mitglieder durch. Sie will das Interesse an Maßnahmen zur Verbesserung der Besitzstruktur und an einer gemeinsa-men Bewirtschaftung ihrer Waldflächen, beispielsweise im Rahmen einer GbR oder durch Gründung einer Waldgenossenschaft, ermitteln
Der Projektvorschlag wird von der ILEK-Lenkungsgruppe in der Region Voreifel/Ville und Umweltminister Eckhard Uhlenberg unterstützt. Auf Veranlassung des Ministeriums wird das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft gemeinsam mit der zuständigen Flurbereinigungsbehörde Gespräche mit den Forstbetriebsgemeinschaften führen, um zu klären, in welchem Zeit- und Kostenrahmen Maßnahmen zur Verbesserung der Besitzstruktur im Kleinprivatwald auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes zu realisieren sind. Ziel ist die Voraussetzungen für eine Mobilisierung von Holzreserven aus dem Kleinprivatwald in der Region zu verbessern.
(Dr. Christoph Abs)
Letzte Änderung: 25. Juli 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg