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Ärger vermeiden - Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises berät auch bei kleineren Bauvorhaben
Rhein-Sieg-Kreis (kl) – Wie jedes Jahr nutzen auch dieses Jahr wieder viele Hausbesitzer die warmen Tage im Frühjahr und Sommer um ihre Häuser durch An- oder Umbauten zu verschönern. Doch auch kleinere Vorhaben wie Carports, Gartenhäuser und Vordächer können genehmigungspflichtig sein. Um Ärger mit Behörden oder Nachbarn zu vermeiden empfiehlt die Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises, sich vorher bei ihr zu informieren. Die Bauberatungen sind gebührenfrei. Auch bei der Errichtung eines vermeintlich unproblematischen Standartbausatzes für einen Carport oder ein Gartenhaus, wie sie in vielen Varianten in Heimwerkermärkten angeboten werde, ist dies zu empfehlen. Bei der Bauaufsicht erfährt man, wo das Bauvorhaben stehen darf, wie lang und wie hoch es sein darf und ob er anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist. Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, darf ein solches Vorhaben auch ohne Genehmigung errichtet werden, sofern die Gemeinde kein Genehmigungsverfahren fordert. In jedem Fall sind jedoch hierfür eindeutige Bauvorlagen, ein aktueller Lageplan, die Baubeschreibung und Bauzeichnungen erforderlich.
Gleiches gilt auch für den Bau von Garagen, Gewächshäusern und Abstellräumen, sowie für Stützmauern, Gartenzäune, Anschüttungen und Abgrabungen.
Die Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Wachtberg, Swisttal, Neunkirchen-Seelscheid, Much, Eitorf, Windeck und Ruppichteroth. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 02241 - 13 3396. (RSK)
Letzte Änderung: 27. Juni 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg