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Zeit und Ärger sparen
Rhein-Sieg-Kreis (al/kl) – Zum 1. März 2008 wurde bundesweit der Nachweis der Versicherung für die Fahrzeugzulassung umgestellt. Die „alte Versicherungsdoppelkarte“ hat ausgedient.
Sie wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt. Leider sind in den vergangenen Wochen immer wieder Kunden mit alten Doppelkarten beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises erschienen. Um den Bürgern viel Zeit und Ärger zu ersparen rät der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Dieter Siegberg, daher: „Überprüfen Sie vor dem Gang zur Zulassungsstelle auf jeden Fall die Versicherungsbestätigung“. Die „alte Versicherungsdoppelkarte“ ist zu erkennen an dem Hinweis auf die Rechtsgrundlage - § 23 StVZO - und dem anzukreuzenden Feld hinsichtlich der Zulassung.
Allerdings können noch nicht alle Zulassungsstellen mit den neuen technischen Möglichkeiten der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung, der siebenstelligen alpha-numerischen Codenummer, arbeiten. Das liegt an der eingesetzten Computersoftware. Das betrifft auch das Straßenverkehrsamt in Siegburg mit seiner Außenstelle in Meckenheim. Für eine Übergangszeit, voraussichtlich bis zum 1. September 2008, gibt es deshalb schriftliche Bestätigungen der Versicherungsgesellschaften, die aber dem Muster der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen müssen. Aktuell und somit gültig sind die Nachweise nur dann, wenn sie die Wahlmöglichkeiten „allgem. Kennzeichen“, „rotes Kennzeichen“ oder „Kurzzeitkennzeichen“ enthalten.
Dieter Siegberg gibt noch einen weiteren Hinweis für die Kunden: „Die Zulassungsstelle akzeptiert auch eine per Telefax übermittelte Bestätigung, wenn sie vollständig ausgefüllt und zu erkennen ist, dass sie unmittelbar von der Versicherung beziehungsweise einem Vertreter kommt.“
Die elektronische Versicherungsbestätigung soll nicht nur Schutz vor Missbrauch oder Fälschung bieten, sondern zu Gunsten zufriedener Kundschaft auch für schnellere Abläufe bei den Versicherungen und den Zulassungsstellen sorgen. (RSK)
Letzte Änderung: 16. Mai 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg