Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises führt elektronische Versicherungsbestätigung zur Fahrzeuganmeldung ein

Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises führt zum 01.03.2008 mit der elektronischen Versicherungsbestätigung beziehungsweise Deckungskarte ein neues Verfahren bei der Fahrzeugan- oder -ummeldung ein. Die Deckungskarte alter Art, die dem Kunden vor dem 01.03.2008 von der Versicherung ausgehändigt worden ist, kann bis zum Jahresende für eine Zulassung genutzt werden.

Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, erklärt den neuen Prozess: „Das neue Verfahren sieht vor, dass sich der Fahrzeughalter bei der Versicherung meldet und sofort eine 7-stellige Codenummer erhält, die aus Buchstaben und Ziffern besteht. Diese Nummer nennt er bei der Zulassungsstelle. Mit ihr kann von dort auf eine zentrale Datenbank zugegriffen und der zwingend notwendige Versicherungsschutz festgestellt werden.“

Diese Datenbank wurde gemeinsam von den Versicherungsunternehmen und dem Kraftfahrt-Bundesamt eingerichtet. Auf sie können alle etwa 450 Zulassungsbehörden im Bundesgebiet zugreifen. Bis zum 31.12.2008 werden aber die erforderlichen Daten nicht nur in der Datenbank hinterlegt, sondern die Versicherung stellt zusätzlich noch eine Bestätigung in Papierform aus. Der Grund liegt darin, dass noch nicht alle Zulassungsstellen technisch in der Lage sind, den Zugriff sofort zu gewährleisten. Beim Rhein-Sieg-Kreis wird dies spätestens am 01.09.2008 mit dem Einsatz eines neuen Zulassungsprogramms der Fall sein. Allerdings ist der Zweckverband „Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitung Rhein-Sieg/Oberberg (GKD)“ beauftragt, durch vorzeitigen Einsatz eines Verfahrensteiles bereits eine frühere Nutzung zu ermöglichen.

Wer bislang ein Fahrzeug an- oder ummelden wollte, brauchte zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung in Papierform, die so genannte Deckungskarte. Das alte Dokument wird ab dem 01.03.2008 durch das elektronische Verfahren ergänzt und zu Beginn des kommenden Jahres 2009 ganz ersetzt.

Die elektronische Versicherungsbestätigung soll nicht nur Schutz vor Missbrauch oder Fälschung bieten, sondern zu Gunsten der Kundin oder des Kunden auch für schnellere Abläufe bei den Versicherungen und den Zulassungsstellen sorgen.

„Das neue Verfahren bringt für unsere Kundinnen und Kunden nur Vorteile. Es ist ein weiterer Schritt hin zur angestrebten Online-Zulassung, bei der es in Zukunft nicht mehr erforderlich sein wird, für eine Fahrzeuganmeldung die Zulassungsstelle aufzusuchen“, freut sich Siegberg. (RSK)