Leistungen für Pflegebedürftige

Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis (al) – Wenn häusliche Pflege nicht ausreicht oder nicht sichergestellt werden kann, ist die Unterbringung in einem Pflegeheim oft unumgänglich. Eine solche Unterbringung ist meist mit erheblichen Kosten verbunden. Das Kreissozialamt hilft mit Rat und Tat den betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Rahmen der vollstationären Unterbringung, bei Kurzzeit- oder Tagespflege.

Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es zurzeit 59 Pflegeeinrichtungen. Insgesamt 15 Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen des Kreissozialamtes kümmern sich um die Belange von etwa 2.000 Hilfebedürftigen. Für deren Pflege und Betreuung gibt der Rhein-Sieg-Kreis jährlich insgesamt rund 12 Millionen Euro aus

In vielen Beratungsgesprächen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch den Angehörigen und Betreuern der Hilfesuchenden gerne unterstützend zur Seite.
In der Praxis zeigt sich nämlich immer wieder, dass Angehörige plötzlich und unerwartet vor einer Heimunterbringung eines Familienangehörigen stehen und sich mit den enormen tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen überfordert sehen.

Zudem hat das Kreissozialamt kürzlich zwei neue Informationsblätter zu den Themen „Finanzierung eines Heimplatzes“ und „Pflegewohngeld“ herausgegeben. Beide sind beim Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises – Der Landrat – erhältlich, Ansprechpartnerin ist Stefanie Barth, Rufnummer 02241 / 13 2105. (RSK)