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Ambulant vor stationär im Freizeitbereich - Rhein-Sieg-Kreis ruft kreative Projektentwickler auf den Plan
Rhein-Sieg-Kreis (al) – Der Landschaftsverband fördert Projekte zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Auch der Rhein-Sieg-Kreis legt großen Wert darauf, dass Menschen mit Behinderungen größtmögliche Freiheiten und Lebensqualität erhalten und erfahren. Aus diesem Grund begrüßt er das Vorhaben des Landschaftsverbandes, Fördermittel für Projekte im Freizeitbereich frei nach dem Motto „Ambulant vor stationär“ zur Verfügung zu stellen. Hintergrund ist und war, dass an vielen Orten nach wie vor Freizeitangebote fehlen, die Menschen mit geistiger Behinderung integrieren. Aus diesem Grund hatte der Landschaftsverband Rheinland zur Ergänzung der Wohnhilfen erstmals im Jahr 2007 eine Modellförderung für Projekte im Freizeitbereich aufgelegt. Für 2008 steht nun auch wieder ein Betrag in diesem Bereich zur Verfügung. 208.000 Euro sollen im Verbandsgebiet der Förderung von Projekten im Freizeitbereich dienen.
Seit dem Jahr 2003 liegt die Zuständigkeit für Wohnhilfen an Menschen mit Behinderung, die ambulant betreut in einer eigenen Wohnung leben, beim Landschaftsverband Rheinland. Es konnte erreicht werden, dass auch zunehmend Menschen mit geistiger Behinderung selbständig in einer eigenen Wohnung leben.
Der Rhein-Sieg-Kreis appelliert eindringlich an alle im Kreisgebiet ansässigen Sportvereine, Anbieter aus dem Bildungsbereich, Träger der Behindertenhilfe, Elterninitiativen, Selbsthilfegruppen oder Gruppen von ehrenamtlichen Helfern, mögliche Projekte in Erwägung zu ziehen und dementsprechend beim Landschaftsverband Fördermittel dafür zu beantragen. Nach den Fördergrundsätzen des Landschaftsverbandes Rheinland werden vorrangig Projekte gefördert, die von den Vereinen und Initiativen gemeinsam mit Trägern der Behindertenhilfe durchgeführt werden. Pro Projekt und Jahr können maximal 20.000 € an Personal- und Sachkosten gefördert werden.
Die Anträge auf Projektförderung sind formlos bis zum 31.01.2008 an den Landschaftsverband Rheinland, Dezernat 7 -Rheinisches Landessozialamt-, 50663 Köln zu stellen.
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
- eine ausführliche Darstellung des Modellvorhabens
- eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsaufstellung
- eine Stellungnahme über die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und
- ein Zeitplan über die gesamte Maßnahme
Nähere Auskünfte über die Projektförderung erteilt der Landschaftsverband Rheinland Frau Behrendt Tel. 0221 – 809 7146. (RSK)
Letzte Änderung: 10. Januar 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg