Kreisverwaltung übernimmt Aufgaben des Umweltrechts

Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis (kl) – Der Rhein-Sieg-Kreis ist künftig auch für Lärm, Luftverunreinigungen, Erschütterungen und Gerüche zuständig. Ab dem 1. Januar 2008 übernimmt die Kreisverwaltung im Rahmen der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts Teilbereiche von der Bezirksregierung Köln. Es handelt sich dabei um Aufgaben aus dem Immissionsschutz sowie aus dem Wasser-, Boden und Abfallrecht.

Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde am 7. Dezember vom Landtag verabschiedet. Ziel der Landesregierung ist es, dadurch die Effektivität der Umweltverwaltungen zu erhöhen und gleichzeitig die Verwaltung des Landes zu verschlanken.

Künftig genehmigt und überwacht die Kreisverwaltung Produktionsanlagen, die dem Bundesimmissionsschutzrecht unterliegen, bearbeitet Beschwerden in diesem Bereich und verfolgt Ordnungswidrigkeiten. Schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm, Luftverunreinigungen, Erschütterungen oder Gerüche auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit sollen - wo möglich - vermieden oder auf ein verträgliches Maß reduziert werden.

Die Zuständigkeiten der Bezirksregierung beschränken sich künftig auf Fälle, die von besonderer technischer Komplexität, Gefährlichkeit oder überörtlicher Bedeutung sind. Außerdem soll weitestgehend das so genannte Zaunprinzip realisiert werden: Für die umweltrechtlichen Belange aller Betriebe und Unternehmen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, soll immer nur eine Behörde verantwortlich sein.

Um die Aufgaben bewältigen zu können, übernimmt die Kreisverwaltung für den Aufgabenbereich Immissionsschutz sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Bezirksregierung, die bereits mit den Aufgaben und der Materie vertraut sind.

„Wir übernehmen gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die neuen Aufgaben und sind daher zuversichtlich, dass der Übergang reibungslos verlaufen wird“, sagte der zuständige Abteilungsleiter der unteren Umweltbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Rainer Kötterheinrich, „sollte es dennoch einmal zu Schwierigkeiten kommen, sprechen Sie uns an, damit wir Abhilfe schaffen können.“

Weitere Informationen zu Aufgaben und Ansprechpartnern im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz können auf der Internetseite www.rhein-sieg-kreis.de unter Bürgerservice / Dienstleistungen / Umwelt & Verbraucher abgerufen werden. (RSK)