Rhein-Sieg-Kreis fördert weiterhin Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Rhein-Sieg-Kreis Ab dem 1.1.2008 können im Rhein-Sieg-Kreis lebende Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung einen pauschalierten Fahrtkostenzuschuss in Form von Wertgutscheinen erhalten.

Die vom Kreisausschuss des Rhein-Sieg-Kreises beschlossenen neuen Richtlinien fördern die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und auch nicht über ein eigenes behindertengerechtes Fahrzeug verfügen. Selbständig zum Beispiel kulturelle Veranstaltungen zu besuchen oder aber Besorgungen zu erledigen, ist diesen Menschen nur möglich, wenn sie mit einem Fahrdienst für Rollstuhltransporte gefahren werden.

Mit der Umstellung auf den persönlichen pauschalierten Fahrtkostenzuschuss sollen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Berechtigten noch gezielter als bisher zu Gute kommen. Jeder Berechtigte entscheidet selber, wann und für welche Zwecke er seinen Zuschuss einsetzt.

Mit der neuen Regelung kommt der Rhein-Sieg-Kreis nicht nur der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach, Betroffenen die Teilhabe am Leben in Gemeinschaft zu ermöglichen, sondern fördert darüber hinaus wie bisher die Fahrten von Menschen mit Behinderung aktiv unabhängig vom Einkommen und Vermögen als freiwillige Leistung.

Wer weitere Informationen wünscht, kann sich an das Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises – Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Claudia Tams, Telefon 02241 / 13 – 2198 oder Helga Limbach, 02241 / 13 – 3351, wenden. (RSK)