Feinstaubplaketten ab 1.1.2008 Pflicht in Umweltzonen

Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis (mw) – Besonders belastete Gebiete, insbesondere Großstädte, sind verpflichtet, ab 1. Januar 2008 auf der Grundlage von Luftreinhalteplänen der Bundesländer zum Schutz der Umwelt so genannte „Umweltzonen“ einzurichten. Wer ab dem 1. Januar 2008 mit einem Kraftfahrzeug in den als „Umweltzone“ ausgewiesenen Bereich einer Stadt fahren will, muss sein Fahrzeug mit einer „Feinstaubplakette“ gekennzeichnet haben.

Die Plaketten haben je nach Schadstoffgruppe des Fahrzeuges unterschiedliche Farben, nämlich grün, gelb und rot. Die Farbe der Plakette zeigt an, ob eventuell eine Einschränkung oder ein Verbot für das Fahren in einer Umweltzone besteht.

Auch für Gasfahrzeuge gilt die Plakettenpflicht. Ausgenommen von der Plakettenpflicht sind bestimmte Fahrzeuge wie mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie zwei- und dreirädrige Fahrzeuge, zum Beispiel Mofas, Motorroller und Motorräder.

Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes, macht insbesondere Handwerker, die in Köln arbeiten, auf die Notwendigkeit der Plakette aufmerksam, damit diese keine unliebsamen Überraschungen erleben. Handwerker, die im Besitz eines Regio-Handwerkerparkausweises sind, der vor dem 22. Oktober 2007 ausgestellt wurde, sind solange berechtigt, auch ohne Plakette in die Umweltzone einzufahren, bis die Gültigkeit ihres Ausweises abläuft.

Grundlage für die Plakettenpflicht ist die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ (Plakettenverordnung), die am 1. März 2007 in Kraft getreten ist. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppen. Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummern.

Ab sofort auch in den Bürgerämtern erhältlich
Die Feinstaubplaketten sind gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises in der Hauptstelle in Siegburg und in seiner Außenstelle in Meckenheim erhältlich. Ab sofort können die Plaketten aber auch in den Bürgerämtern der Gemeinden und Städte des Rhein-Sieg-Kreises erworben werden. Die Feinstaubplakette kostet 5,00 Euro.

Ausführliche Informationen zur Feinstaubplakette können im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de über den Pfad Bürgerservice / Dienstleistungen / Verkehr mit dem Suchbegriff „Feinstaubplakette“ oder unter www.umweltzone-nrw.de abgerufen werden. Auskunft erteilen auch Margot Roos im Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises – Der Landrat - in Siegburg, Rufnummer 02241 / 13 2060, und Willi Pieniak in der Außenstelle in Meckenheim, Rufnummer 02225 / 940 950 30. (RSK)