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RVK-Busbegleiter im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis
Seit September setzt die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) Busbegleiter/innen auf ihren Buslinien im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis ein.
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Rhein-Sieg und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ermöglicht die RVK Beziehern von Arbeitslosengeld II eine Qualifizierung, die auch dem Nahverkehrskunden zugute kommt.
Zehn Monate lang werden 13 ausgewählte Personen bei der RVK als Busbegleiter im Einsatz sein, nachdem man sie umfassend in den Themen Kundenorientierung, Deeskalation, Stressprävention, Umgang mit Behinderten und im Bereich Tarif, inklusive Strecken- und Tarifkunde, geschult hat. Bei guter Eignung und engagierter Mitarbeit ein gutes Sprungbrett in eine Folgetätigkeit.
Alle 13 Busbegleiter, fünf Frauen und acht Männer, werden ganztägig eingesetzt, um beispielsweise Fahrgäste zu beraten, eventuelle Stresssituationen zu entschärfen, Vandalismus vorzubeugen und hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Vorraussetzung für die Auswahl waren ein angenehmes Erscheinungsbild, gute Deutschkenntnisse und ein sicheres Gefühl für den Umgang mit Menschen.
"Wir geben den Arbeitslosengeld-II-Empfängern die Perspektive, eine gute Qualifikation im Bereich Dienstleistung zu erhalten", so Eugen Puderbach, Geschäftsführer der RVK. Die RVK sieht ihren Vorteil darin, dass die Fahrgäste einen direkten Ansprechpartner während der Fahrt im Bus haben, sich subjektiv sicherer fühlen können und das Nahverkehrsangebot dadurch deutlich attraktiver wird.
Die Busbegleiter werden grundsätzlich auf allen RVK-Linien im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis zum Einsatz kommen. Schwerpunkt wird hierbei die tägliche Schülerbeförderung sein.
Die RVK ist als kommunales Unternehmen im öffentlichen Interesse bemüht, Busbegleiter in ihrem gesamten Einsatzgebiet zu etablieren. Bereits 2005 engagierte sich die RVK in dieser Form für ihre Kunden im Kreis Euskirchen, 2006 im Rheinisch-Bergischen Kreis und 2007 im Rhein-Erft-Kreis, jeweils in Kooperation mit den dort zuständigen Einrichtungen. (RVK)
Letzte Änderung: 31. Oktober 2007 - © 2007 Gemeinde Wachtberg