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Rauchen ab 18 - das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises informiert
Seit dem 1. September gelten bekanntermaßen für Raucher empfindliche Einschränkungen. Neben dem grundsätzlichen Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr wurde auch das Jugendschutzgesetz (JuschG) zum 1. September geändert.
Rauchen ist nun erst ab 18 Jahren erlaubt, sowie die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet. Lediglich für Zigarettenautomaten gilt hier aus technischen Gründen eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009.
Diese Gesetzesänderung wirft bei jugendlichen Rauchern natürlich einige Fragen auf. Daher informiert das Kreisjugendamt hier noch einmal zusammenfassend über die neuen Vorschriften und mögliche Konsequenzen.
In der Öffentlichkeit dürfen ab sofort weder Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Jugendliche haben zwar, wenn sie in der Öffentlichkeit "erwischt" werden, kein Bußgeld zu befürchten, allerdings kann es zu einem Bußgeld für diejenigen kommen, die an Jugendliche Tabak abgeben oder ihnen das Rauchen gestatten. Dies gilt vor allem für Veranstalter oder Gewerbetreibende - bei einem Verstoß können diese mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Beim Alkohol- und Zigarettenkonsum ist eine einheitliche Grenze ab 18 Jahren für Europa zu erwarten. "Der Zeitgeist spricht eindeutig gegen das Rauchen", so Uli Gilles, Jugendschutzbeauftragter beim Rhein-Sieg-Kreis. "Vor wenigen Jahren noch wäre ein Rauchverbot in dieser Form undenkbar gewesen."
Aber inzwischen hat sich die öffentliche Meinung gewandelt. Bei Kindern und Jugendlichen gilt Rauchen zunehmend als "uncool". Entgegen einer weit verbreiteten Meinung rauchen und trinken Jugendliche heute insgesamt weniger als früher. Aber Achtung: Aus der Mehrheit der eher „gesundheitsorientierten" Jugendlichen fallen die exzessiven Raucher und Trinker heraus, die zum Beispiel bevorzugt die Wochenenden für "Kampf-" und "Spaß"-Trinken nutzen.
Für Auskünfte zum Thema Jugendliche und Rauchen steht die Jugendschutzfachkraft beim Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises – Der Landrat – zur Verfügung. Erreichbar ist Uli Gilles unter 02241/13-2361 oder unter uli.gilles@rhein-sieg-kreis.de auch per E-Mail. (RSK)
Letzte Änderung: 31. Oktober 2007 - © 2007 Gemeinde Wachtberg