400 Euro Mini-Midi-Jobs

Rhein-Sieg-Kreis Broschüre informiert über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.

Wer Informationen über die wichtigsten rechtlichen Regelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sucht, findet diese in der Broschüre "400 Euro Mini - Midi-Jobs 2007", die vom Arbeitskreis der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Sieg-Kreis jetzt herausgegeben wurde.

Vielfach ist den Teilzeitbeschäftigten nicht bekannt, dass sie gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden dürfen, denn auch für sie gilt das Arbeitsrecht! Auch Arbeitgebern - vor allem in Kleinbetrieben - sind die Rechte der geringfügig Beschäftigten häufig nicht bekannt.

"Wann ist der Job ein Minijob?", "Was muss der Arbeitgeber im Privathaushalt beachten?", "Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall" oder "Steuern und Beiträge bei Minijobs" sind zum Beispiel Themen, die in der Broschüre behandelt werden. Auf 47 Seiten wird Grundsätzliches zum Arbeitsvertrag, tariflicher Bezahlung, Erholungsurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz, Unfall- und Rentenversicherung, Insolvenzgeld oder Mutterschaftsgeld ausführlich erläutert.

Ergänzt werden die Informationen durch Kontakt-Adressen, die eine auf die persönliche Situation zugeschnittene Beratung anbieten, sowie mit einem Anhang mit Auszügen aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bundesurlaubsgesetz.

Erhältlich ist die Broschüre ab sofort bei den Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden sowie bei der Gleichstellungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises – Der Landrat – unter der Rufnummer 02241 / 13 2172 oder 13 2524. Der Inhalt der Broschüre kann auch im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de über den Pfad Bürgerservice / Dienstleistung / Gleichstellung / Minijob abgerufen werden. (RSK)