Aktuelles aus der Abfallwirtschaft

Die RSAG informiert Die RSAG weist noch einmal auf Möglichkeiten der Abgabe hin. Alle Termine nächstes Jahr im neuen Abfallkalender.

Kleine Elektrogeräte gehören nicht in den Müll

Bekanntlich gehört nicht alles in die Restmülltonne, schon gar nicht alte und defekte Elektrokleingeräte. Das hat der Gesetzgeber mit seinem Elektro-Altgerätegesetz bereits im letzten Jahr klar geregelt. Hier noch einmal die wichtigsten Tipps zu den verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten von Elektrogeräten im Rhein-Sieg-Kreis.

Wer zum Beispiel seinen kaputten Toaster, die Kaffeemaschine, den Fön, das Videogerät, den Computer ohne Bildschirm, das Bügeleisen oder den Rasierer loswerden möchte, der findet im Kreis gleich zwei Abgabemöglichkeiten. So hält in jeder Kommune des Kreises einmal im Quartal das von der RSAG eingesetzte Elektro-Kleinteile-Mobil. Hier werden Geräte bis zu einer maximalen Länge von 70 cm mitgenommen. Stehen die Termine bislang nur auf den Internetseiten der RSAG (www.rsag.de), so werden die Standplätze des Mobils im nächsten Jahr auch im Abfallkalender nachzulesen sein. Der Abfallkalender 2008 wird wie gewohnt ab Mitte Dezember wieder an alle Haushalte mit der Post verteilt.

Unabhängig von den festen Terminen können die Elektrokleingeräte auch auf den RSAG-Entsorgungsanlagen in Troisdorf, Eitorf und Swisttal-Miel abgegeben werden. Egal ob nun die mobile oder stationäre Annahme, die Geräte werden nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen.

Ausgenommen sind größere Geräte wie Fernseher, Waschmaschinen, Wäschetrockner oder Fernseher, die bekanntlich schon seit Jahren zur Gruppe der Weißen/ Braunen Ware gehören. Sie müssen telefonisch unter der Rufnummer 02241 306 444 zur Abholung angemeldet werden. Für den Transport wird pro Gerät automatisch eine Entsorgungskarte aus dem Abfallkalender berechnet. Diese Geräte werden aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen nicht beim Kleinteile-Mobil mitgenommen, sondern mit einem separaten Fahrzeug transportiert. Natürlich können die Geräte auch selber, ohne Vorlage einer Entsorgungskarte, zu den genannten RSAG-Entsorgungsanlagen gebracht werden.

 
Häufig vergessen: Nur vier Sonderleistungen im Jahr sind kostenlos

Den Kofferraum voller Sperrmüll oder auf dem Anhänger Grünabfälle, so das alltägliche Bild ankommender Fahrzeuge auf den RSAG-Entsorgungsanlagen. Und im Gepäck eine der vier Entsorgungskarten aus dem Abfallkalender, die den Kunden die kostenlose Anlieferung und auch Abholung dieser Abfälle von zu Hause ermöglicht. Was so mancher Privatkunde aber bei der Selbstanlieferung vergisst ist, dass er sein freies Kartenkontingent bereits ausgeschöpft hat. So kostet jede weitere Sperrmüll- oder Grünschnittlieferung laut Gebührensatzung 28 Euro.

Ob er nun zahlen muss oder nicht, kann bei der Annahme auf den RSAG-Anlagen aber nicht sofort festgestellt werden. Es sei denn, der Kunde ist über die genaue Anzahl der von ihm genutzten Leistungen genau im Bilde. Denn im Gegensatz zur telefonischen und computergestützten Terminvergabe für die Abholung dieser Abfälle kann die Anlieferung vor Ort erst einige Tage später in das zentrale Computersystem eingegeben werden. Stellt sich dann heraus. dass das freie Kartenkontingent überschritten wurde, wird dem Kunden eine Rechnung nach Hause geschickt.

Um derartige Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt die RSAG, sich die im Laufe des Jahres genutzten Leistungen für die Sperrmüll- und Grünschnittsammlung zu notieren. Dazu gibt es mit persönlich eingerichteten Terminfeldern im Innenteil des Abfallkalenders eine Hilfe. (RSAG)