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Haushaltslage
In der letzten Ausgabe des Wir Wachtbergers habe ich für heute die Beantwortung der Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Gemeindehaushalt angekündigt, die in bei meinen Veranstaltungen „Bürgermeister vor Ort“ in den einzelnen Ortsteilen gestellt wurden.
Aber auch einige Ratsmitglieder und Fraktionen haben sich dem Thema Gemeindehaushalt angenommen und in offenen Briefen und Pressemeldungen Fragen aufgeworfen. Diese bedürfen der Konkretisierung und Richtigstellung. Das Thema Gemeindehaushalt wird in der nächsten Ausgabe des „Wir Wachtbergers“ mit den Fragen der Bürger fortgesetzt.
Einige Wachtberger Kommunalpolitiker und Fraktionen titelten in den letzten Wochen mit folgenden Überschriften: „Wachtberger Schuldenbuchungen“, „Keine Transparenz bei den Gemeindefinanzen“, „Dramatische Verschlechterung er Haushaltslage“ usw.. Grund für diese Einschätzungen mag auch der einen Seite ein Fehlverständnis des Neuen-Kommunalen-Finanzmanagements sein, sie sind möglicherweise aber auch dem aktuellen Kommunalwahlkampf geschuldet. Gerne nehme ich hierzu Stellung:
Feststellung: Das Neue Kommunale Finanzmanagement bringt nicht die von Hüffel angekündigte größere Transparenz – genau das Gegenteil ist der Fall (Ratsmitglied Steiner – Grüne – in einer Pressemeldung vom 19.7.09).
Antwort; Das Neue-Kommunale-Finanzmanagement (NKF) ist keine Erfindung des Bürgermeisters. Die Gemeinde Wachtberg hat gemeinsam mit der Stadt Lohmar als erste Gemeinde auf dieses neue Finanzsystem umgestellt. Ab 2009 müssen alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Ihre Haushalte nach diesem System aufstellen. Der Kontenrahmen ist festgelegt. Alle Haushalte in NRW sind damit gleich strukturiert.
Beim NKF handelt es sich um eine kaufmännische Betrachtungsweise. Dieses System ist insoweit transparenter, da nun zum ersten Mal das Vermögen der Gemeinde berücksichtigt wird. Bei der alten Kameralistik handelte es sich nur um eine Einnahme- und Ausgabebuchführung.
Feststellung: Seit 2007 arbeitet der Rat mit Planzahlen. Seit 2007 gibt es keine Prüfung der Jahresabschlüsse mehr. Ursache dafür ist laut Theo Hüffel die Einführung des neuen Kommunalen Finanzmanagement. (Ratsmitglied Steiner – Grüne – in einer Pressemeldung vom 19.7.09).
Antwort: Dies ist korrekt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2007 und 2008 steht noch aus. Da zum ersten Mal das Vermögen der Gemeinde kraft Gesetz berücksichtigt wird, war zunächst die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz erforderlich. Diese wurde aufgestellt, geprüft und durch den Rat der Gemeinde Wachtberg in diesem Jahr beschlossen. Erst jetzt können die tatsächlichen Abschreibungen in die Jahresabschlüsse eingestellt werden. Das ist keine Besonderheit und wird ausdrücklich durch die Kommunalaufsicht gebilligt.
Der Rat wurde aber über die Budgetberichte laufend über die Haushaltslage der Gemeinde Wachtberg informiert. Diese Budgetberichte erhalten neben den Planzahlen auch die Istzahlen.
Feststellung: Der als Sanierer angetretene derzeitige Bürgermeister Theo Hüffel reduziert die Ausgleichsrücklage der Gemeinde Wachtberg bereits mit Ablauf dieses Jahres um 99% (Ratsmitglied Hohental – Grüne – in einer Pressemitteilung vom 13.7.2009(.
Antwort: Hierzu darf ich mit einem Zitat von Herrn Dr. Neusüß (SPD) aus seinem offenen Brief vom 07.07.2009 antworten:
„Die von Ihnen immer wieder hervorgehobene sog. Ausgleichsrücklage ist bekanntlich nichts anderes als ein bestimmter Teil des - schwerlich veräußerbaren – Eigenkapitals der Gemeinde, also kein Barvermögen.“
Diese Feststellung von Dr. Neusüß ist korrekt. Das Eigenkapital wird nach der neuen kaufmännischen Haushaltsführung erstmals erfasst. Insoweit ist das Neue Kommunale Finanzmanagement transparenter als das alte kameralistische System. Folglich wird auch zum ersten Mal registriert, inwieweit dieses Vermögen schmilzt. Der Kaufmann nennt das Abschreibung.
Die Ausgleichsrücklage ist eine fiktive Messgröße, die den Gemeinden zugestanden wird. Ist diese Messgröße (Durchschnitt der Steuereinnahmen von drei Jahren) aufgebraucht, so kann die Ausgleichsrücklage auch nicht mehr aufgestockt werden. Dann gilt, dass die Gemeinde ihr Eigenkapital jährlich um nicht mehr als 5 % reduzieren darf. In diese Situation kommt die Gemeinde mittelfristig nicht (siehe hierzu auch die Ausführungen des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses – Hans-Otto Schacknies (SPD), zur Genehmigung der Eröffnungsbilanz.
Festellung: Die Ausgleichsrücklage von ursprünglich mehr als 5 Mio € ist zudem mit dem laufenden Haushalt verbraucht, was sich in den aufgehäuften Kassenkrediten widerspiegelt (Ratsmitglied Dr. Neusüß (SPD) in seinem offenen Brief vom 07.07.2009).
Antwort: Diese gibt Herr Dr. Neusüß in seinem offenen Brief selbst: „Bei der Ausgleichsrücklage handelt es sich nicht um Barvermögen“. Das Vermögen wird durch aufgrund von Verschleiß und Abnutzung korrigiert (Abschreibung). Das geht jedem von Ihnen so. Sie kaufen ein Auto und bezahlen den Kaufpreis. Das Auto wird durch Abnutzung jedes Jahr weniger Wert. Diese „Wertekorrektur“ vermindert den Wiederverkaufswert ihres Autos, führt aber nicht zu zusätzlichen Schulden.
Festellung: Die Kassenkredite sind rasant gestiegen. Dem Bürgermeister müssen zur Liquiditätssicherung Kassenredite in Höhe von bis zu 11 Mio € gestattet werden (Ratsmitglied Dr. Neusüß und Ratsmitglied Steiner).
Antwort: Bei den zitierten 11 Mio € handelt es sich um den der Gemeinde zugestanden Überziehungsrahmen. Das heißt nicht, dass dieser tatsächlich ausgeschöpft wird. Eine Auswirkung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement ist es auch, dass die Finanzierungskosten der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Gewerbepark in Villip in den Kreditrahmen aufgenommen wurden. Diese Kredite sind nicht neu und wurden bisher in einer Sonderbuchführung nachgewiesen. Auch die Veranschlagung dieser Kredite im Haushalt dient der Transparenz.
Rund 5,4 Mio € des Kassenkreditrahmens beziehen sich auf die Finanzierung des Wohn- und Gewerbeparks. Dieser Kreditsumme stehen Grundstückswerte in gleicher Höhe gegenüber. Nach Verkauf eines Gewerbegrundstücks erfolgt umgehend die Tilgung.
Es verbleibt also ein Kassenkreditrahmen in Höhe von 5,6 Mio € für die Gemeindekasse und die Gemeindewerke.
Mit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2005 haben wir bewusst den Haushalt nicht ausgeglichen. Die Alternative wäre gewesen, Löscher durch den Verkauf von Vermögen zu stopfen. Dieses wollten wird alle nicht verantworten. Gekoppelt war dieses Konzept mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen. Dieser Schritt wurde durch die Gemeindeprüfungsanstalt – die schärfste Prüfinstanz die wir in NRW haben – als sehr positiv bewertet. Mittlerweile wurde die Gemeinde Wachtberg durch den Regierungspräsidenten und den Landrat, viel früher als geplant, aus der Haushaltssicherung entlassen.
Natürlich stieg durch die bewusste Ausweisung eines Fehlbetrages auch der Höchstbetrag der Kassenkredite. Dieses Konzept wurde durch alle Fraktionen mit dem Haushalt 2006, also einstimmig, beschlossen.
Die Grünen fanden damals lobende Worte: „Mit unserer Zustimmung wollen die Grünen die zahlreichen Bemühungen von Bürgermeister Hüffel zur Bewältigung der finanziellen Situation in unserer Gemeinde würdigen und anerkennen“.
Feststellung: Wachtbergs GRÜNE wollen seit Monaten Klarheit über Bürgermeister Theo Hüffels Gemeinde-Finanzen. Darum wurde zur Ratssitzung am 19. Mai 2009 mit einer Anfrage um Klarheit über die rasant gestiegenen Kassenkredite gebeten. Diese Anfrage ist bis heute nicht beantwortet. Hüffels offizielle Begründung: Überlastung! (Ratsmitglied Steiner (Grüne) in einer Pressemitteilung vom 19. Juli 2009).
Antwort: Der Bürgermeister ist nicht überlastet und hiervon war auch nie die Rede. Die Anfrage der Grünen geht über eine bloße Darstellung der Kassenkredite und vom Umfang weit über das Fragerecht der Ratsmitglieder hinaus. Die sogenannte Anfrage ist vielmehr ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung, das frühere Buchführungssystem und das neue Kommunale Finanzmanagement über einen Zeitrahmen von 10 Jahren vergleichbar zu machen.
Das kameralistische System ist mit dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement aber nicht vergleichbar, weil eine Berücksichtigung des Vermögens nicht stattfindet. Deshalb sieht der Gesetzgeber einen Periodenvergleich hier auch nicht vor. Dennoch haben wir Hilfestellung angeboten, da vielen der Wechsel zu einer modernen, kaufmännischen Betrachtungsweise des Gemeindehaushalts, noch Schwierigkeiten bereitet. Gleichzeitig haben wir aber hinsichtlich der zeitlichen Realisierung um Verständnis gebeten, dass dieser Vergleich mit sehr hohem Aufwand verbunden ist.
Letzte Änderung: 24. Juli 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg