Stadt oder Gemeinde? Eine Frage, die uns in Wachtberg bewegt

Logo Bürgermeister-Info Liebe Bürgerinnen und Bürger,
an dieser Stelle wendet sich Ihr Bürgermeister mit aktuellen Fragen und Themen an Sie. Stadt oder Gemeinde? Eine Frage, die uns in Wachtberg bewegt. Es gibt keine Bürgerversammlung, in der ich nicht zum Thema „Stadtrechte“ befragt werde. Soll Wachtberg wirklich Stadt werden?

Können wir uns das leisten? Wird der Bürgermeister nun Oberbürgermeister? Findet eine Zentralisierung zu Lasten der Ortsteile statt? Diese Fragen sind ein Zeichen dafür, dass Ihnen das Thema „Stadtrechte für Wachtberg“ am Herzen liegt. Ich möchte Ihnen das gerne erläutern.

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass eine Gemeinde, wenn sie die 20.000 Einwohnergrenze überschreitet, Stadtrechte beantragen kann. Offiziell heißt die Bezeichnung „mittlere kreisangehörige Stadt“. Diese Bezeichnung ist neu. Früher hieß es „mittlere kreisangehörige Gemeinde“. Das hätte zu Wachtberg vielleicht besser gepasst.

Was bringt unserer Gemeinde der Titel „Stadt Wachtberg“? Die Frage kann ich kurz und knapp beantworten: Wir sparen Geld und wir können mehr Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort anbieten.

Für ein verbessertes Dienstleistungsangebot benötigen wir aber mehr Personal. Dies bedeutet mehr Kosten für die Gemeinde. Warum bieten dann die Stadtrechte einen Vorteil? Dies lässt sich wie folgt erklären.

Der Rhein Sieg-Kreis nimmt für uns vielfältige Leistungen wahr. Dazu gehören die Aufgaben eines Jugendamtes, die Planung des Straßenverkehrs, die Genehmigung von Bauvorhaben und vieles mehr. Diese Leistungen sind für uns natürlich nicht umsonst. Wir finanzieren diese durch die Kreisumlagen bzw. durch Sonderumlagen. Eine dieser Sonderumlagen ist die Jugendamtsumlage.

Die Verteilung der Kosten zwischen Kreis und Gemeinden erfolgt nicht nach dem tatsächlichen Aufwand der erbrachten Leistungen, sondern nach der jeweiligen Steuerkraft der Gemeinden. Da wir die höchste Kaufkraftkennziffer im Rhein-Sieg-Kreis haben und eine hohe Steuerkraft, zahlen wir mehr für die Leistungen, die der Kreis für uns erbringt. Andere Gemeinden, mit einer geringeren Steuerkraft, zahlen weniger.

Nach einer ersten Berechnung lassen sich trotz erweiterten Aufgabenspektrums mehrere 100.000 Euro einsparen. Wir sollten gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise, die sich auch in den nächsten Jahren auf unsere Gemeindefinanzen auswirken wird, alles tun, um Einsparpotentiale auszunutzen. Erst an zweiter Stelle darf die Erhöhung der Einnahmen stehen, welches gleichzeitig mit Steuererhöhungen verbunden wäre.

Die Verleihung der Stadtrechte hat keine Auswirkungen auf die Besoldung des Bürgermeister sowie der Beamten und Angestellten der Gemeinde. Die Ratsmitglieder erhalten weiterhin die gleiche Aufwandsentschädigung wie bisher; der Bürgermeister wird auch nicht zum Oberbürgermeister.

Aber nicht nur der finanzielle Gesichtspunkt ist für unsere Gemeinde reizvoll. Wir werden die Aufgaben des Jugendamtes, der Bauaufsicht und des Straßenverkehrsamtes direkt vor Ort anbieten können. Dann entscheidet die Gemeinde vor Ort über ihre Baugenehmigung, was zu kürzeren Wegen führt. Die Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen können ebenfalls vor Ort getroffen werden. Vor allem sind wir bemüht, die Aufgaben des Jugendamtes vor Ort in einer hohen Qualität anzubieten.

Die neuen Spielräume, die uns die Stadtrechte geben, sollten wir positiv nutzen. Das heißt aber nicht, dass wir zukünftig alle Aufgaben oder Einrichtungen zentralisieren wollen. Für die Ortsteile ändert sich nichts. Diese haben traditionell eine hohe Individualität. Manche mögen diese Eigenart, die unsere Flächengemeinde bietet, als Nachteil ansehen. Ich sehe aber einen ganz entscheidenden Vorteil. In den Ortsteilen haben wir ein hervorragend funktionierendes Vereins- und Gemeinschaftsleben mit einem überdurchschnittlichen ehrenamtlichen Engagement. Davon profitiert unsere Gemeinschaft. Gemeinde Wachtberg, das sind wir alle, von Adendorf bis Züllighoven. Jeder Ortsteil hat seine Eigenart und seinen sympathischen Egoismus. So soll es auch bleiben, egal ob Gemeinde oder Stadt.

Hüffel zahlt – Fakten statt Gerüchte

Das Gehalt des Bürgermeisters wurde nicht gepfändet. Vorher hatte ich nämlich in eine Medienveröffentlichung erfahren, dass eine offene Rechnung der SPD-Fraktion noch nicht bezahlt sei. Ich war überrascht, denn mir war bis dahin weder ein Kostenfestsetzungsbeschluss noch eine Mahnung bekannt. Auch in zahlreichen Gesprächen mit der SPD Fraktion wurde ein Zahlungsrückstand nie thematisiert.
Trotzdem: Nach der Medienveröffentlichung in der sogar die Pfändung meines Gehaltes angekündigt wurde, habe ich den Betrag umgehend überwiesen. Nachdem die Höhe der fälligen Gebühren bekannt war, wurden auch diese umgehend überwiesen. Das ist belegt. Für den Gerichtsvollzieher blieb also kein Raum mehr.

Was war passiert?
Da meine Rechtschutzversicherung volle Kostendeckung zugesagt hatte, wurde der Kostenfestsetzungsbeschluss vom Anwalt direkt an die Rechtsschutzversicherung gesandt. Hier kam es zu einem Fehler bei der Zahlungsabwicklung. Diesen muss ich mir zwar persönlich zurechnen lassen, der Schaden (Gebühren etc.) wurde aber durch die Versicherung beglichen. Auch das ist belegt.


Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Theo Hüffel