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Stellungnahme zur Dienstaufsichtsbeschwerde der SPD Fraktion
Nach Rückkehr aus meinem Urlaub sehe ich mich mit einer Pressemitteilung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Neusüß konfrontiert, in der er mitteilt, dass er eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises gegen mich eingereicht hat.
Es ist dies die dritte Dienstaufsichtsbeschwerde, die Herr Dr. Neusüß pressewirksam gegen mich einleitet. Alle bisherigen Verfahren wurden von der Kommunalaufsicht abgewiesen, und ich gehe davon aus, dass dies auch diesmal geschehen wird. Die umfangreiche Begründung gibt zudem Anlass und Möglichkeit, "amtlicherseits" mit einer Fülle von Unwahrheiten aufzuräumen, die in den vergangenen Monaten auf unterschiedlichste Weise ausgestreut wurden.
Ging ich bisher davon aus, dass Rat und Verwaltung – durchaus mit unterschiedlichen Auffassungen im Einzelfall – in einem konstruktiven politischen Klima alles daran setzen, schnelle und sachgerechte Entscheidungen zum Wohle unserer Gemeinde zu suchen, so scheinen die notwendigen Entscheidungen in unserer Gemeinde für Herrn Dr. Neusüß offensichtlich nicht mehr im Vordergrund zu stehen. Er setzt seit Monaten auf persönliche Angriffe im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahl in der unseligen Tradition so genannter "Charakterwahlkämpfe".
Die aktuelle Dienstaufsichtsbeschwerde von Herrn Dr. Neusüß ist aufgehängt am Vorwurf der Pressezensur durch den Bürgermeister. Bereits in der letzten Ratssitzung behauptete er, ich hätte persönlich beim Verlag des Amtsblatts "Wir Wachtberger" gegen eine für mich kritische SPD-Pressemitteilung interveniert. Ich habe Herrn Dr. Neusüß bereits in dieser Sitzung darauf hingewiesen, dass seine Unterstellung falsch ist.
Richtig ist, dass der Bürgermeister die Verantwortung im Sinne des Presserechts auch für die Fraktionsbeiträge im Amtsblatt hat, so wie es die Fraktionen zuletzt im Jahre 2005 in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Verlag wünschten. In der Folge muss jeder Wachtberger Bürgermeister mögliche presserechtliche Vergehen in den abgedruckten Mitteilungen der Fraktionen - beispielsweise Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen etc. - gegen sich selbst geltend machen lassen. Im vorliegenden "Fall" ist der Verlag von sich aus auf die Gemeindeverwaltung zugegangen und hat presserechtliche Bedenken gegen einen Artikel der SPD Fraktion vorgetragen. Da die Gemeindeverwaltung über keinen eigenen in Presserechtsfragen versierten Juristen verfügt, habe ich mich – wie bereits in einer Reihe von anderen Fällen in der Vergangenheit - den Bedenken des Verlages und seiner Erfahrung im Umgang mit solchen Meinungsbeiträgen angeschlossen. Dies geschah ausschließlich, um nicht als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts gegen das Presserecht zu verstoßen. Zensur widerspricht im Übrigen nicht nur meinem Politikverständnis, und überdies wäre es auch ein absurder Versuch gewesen, eine Meinung zu unterdrücken, über die bereits längst in einer Online-Zeitung und in den beiden auflagenstarken Lokalzeitungen sowie auf der Internetseite der SPD Wachtberg informiert worden war. Ganz nebenbei: So forsch Dr. Neusüß seine erneute Dienstaufsichtsbeschwerde in die Presse getragen hat, so entschieden ist er von seiner ursprünglichen Behauptung, der Bürgermeister habe persönlich gegen den Artikel interveniert, abgerückt. Da wird aus der Intervention eine Rückfrage und aus dem Bürgermeister das "Bürgermeisteramt".
Ich darf festhalten: Eine Pressezensur durch mich wurde nie ausgeübt. Für die Zukunft habe ich dem Verlag – wie in der Ratssitzung angekündigt - mitgeteilt, dass ich weitere presserechtliche Verantwortung für die Beiträge der Fraktionen ablehne. Ich gehe davon aus, dass eine andere Regelung gefunden wird.
Viel schwerwiegender ist aus meiner Sicht der beiläufig angefügte Vorwurf einer Nötigung des Beigeordneten durch mich, der – träfe er zu - strafbar wäre und nicht nur den Oppositionsführer im Rat sondern auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen müsste. Herr Dr Neusüß lässt sich in diesem Zusammenhang zu einer Tatsachenbehauptung hinreißen: "Die Presseerklärung missfiel dem Bürgermeister, weil darin erklärt wurde, dass er vor Erlass der Organisationsverfügung den Beigeordneten unter Druck gesetzt habe: sollte dieser nicht innerhalb gesetzter Frist gegenüber dem Ortsverband der CDU erklären, dass er nicht für das Amt des Bürgermeisters kandidieren werde, werde er, Hüffel, ´Maßnahmen´ ergreifen." Wäre dies so geschehen, wäre dies in der Tat unglaublich und hätte längst zu einer entsprechenden Anzeige des SPD-Fraktionsvorsitzenden und des dann wohl auch genötigten Beigeordneten führen müssen, und dies umso mehr, hat sich Dr. Neusüß zuvor doch "noch einmal bei seinem Informanten versichert und die Aussage – unter Zeugenbenennung – bestätigt erhalten. Er sei bereit, den Namen seines „Informanten“ dem Landrat mitzuteilen, wenn der es für erforderlich halte." Ich möchte diesen Jargon nicht kommentieren.
Diese von Herrn Dr. Neusüß aufgestellten Behauptungen sind unwahr. Eine solche Äußerung meinerseits gegenüber dem Beigeordneten hat es nicht gegeben – weder mit noch ohne Zeugen. Möglicherweise wird ja in der Offenbarung seines "Informanten" ein Schlüssel zum Verständnis der Diffamierungen und Desinformationen sowie der entsprechenden „Strippenzieher“ liegen.
Inwieweit dabei der Erlass meiner Organisationsverfügung vom 21. April der wirkliche Anlass für die Vorgehensweise von Dr. Neusüß ist, könnte dabei ebenfalls deutlich werden. Jedenfalls spricht die Gemeindeordnung eine eindeutige Sprache, wenn es um die Rechte und Pflichten eines Bürgermeisters geht. Der Bürgermeister regelt den Geschäftsgang der Verwaltung. Der Rat hat dabei die Möglichkeit, den Geschäftsbereich des Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festzulegen – von der er bisher keinen Gebrauch gemacht hat -, jedoch entzieht er dem Bürgermeister damit keinen Verantwortungsbereich. Der Bürgermeister ist vielmehr für den gesamten Geschäftsgang der Verwaltung verantwortlich. Richtig ist, dass im Zuge der unbestritten notwendigen Modernisierung der Wachtberger Verwaltung die Organisationsstruktur während meiner Amtsführung grundlegend verändert wurde.
Diese Innovation findet überregional Beachtung und wurde im Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt ausdrücklich als sehr positiv bewertet. Allerdings zeigte dieser Bericht auf, dass neben den meisten überwiegend gut und überdurchschnittlich gut beurteilten Einzelaspekten einige verbesserungswürdige Bereiche von der Gemeindeprüfungsanstalt so genannte "rote" Ampeln bekommen hatten. Als Bürgermeister habe ich in diesem Fall von meiner Organisationshoheit, die auch vom Rat nicht eingeschränkt werden kann, Gebrauch gemacht. Dies ist nicht nur das gute Recht, sondern sogar die Pflicht eines Bürgermeisters, zumal, wenn er feststellt, dass das gültige Organisationsmodell nicht von allen Beteiligten mit getragen wird. Als Bürgermeister habe ich nach der Gemeindeordnung die einheitliche Verwaltungsführung zu garantieren, was direkt zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt führt, in dem der Bürgermeister ermutigt wurde, das Organisationsmodell weiter fortzuentwickeln. Deshalb ist es auch für mich nicht nachzuvollziehen, wieso Herr Dr. Neusüß meint, "der Bürgermeister habe bereits bei Erlass einer Organisationsverfügung seine Amtsstellung missbraucht".
Ich habe bereits mehrfach betont, dass die Details eines Verwaltungsorganigramms für mich kein Grund sind, mit Mitgliedern des Rats zu streiten. Daher habe ich gemeinsam mit allen Führungskräften der Verwaltung nach einer Lösung gesucht, die in einem gemeinsamen Workshop von mehr als einem Dutzend Teilnehmern gefunden und verabschiedet wurde. Die Erweiterung des Verwaltungsvorstands stellt nun den umfassenden Informationsfluss und die einheitliche Steuerung durch den Bürgermeister und den Verwaltungsvorstand sicher. Damit konnte auf die Umsetzung der ursprünglichen, ausschließlich auf diese Zielsetzung konzipierten Organisationsverfügung vom 21.04.2008 verzichtet werden.
Für mich ist dieser Vertrauensbeweis an meine Mitarbeiter im Rathaus ein wesentlicher Beitrag zu einer effektiven Verwaltungsarbeit und zu einem konstruktiven Arbeitsklima in der Verwaltung sowie im Miteinander von Rat und Verwaltung. Vom Ausgang der Dienstaufsichtsbeschwerde erwarte ich mir deshalb auch ein zusätzliches Signal, dass mich in meiner Bereitschaft bestärkt, mich erneut als Bürgermeisterkandidat Ihrem Votum, dem der Wählerinnen und Wähler, bei der kommenden Kommunalwahl zu stellen.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Theo Hüffel
Bürgermeister
Letzte Änderung: 25. Juli 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg