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Linksammlung
Ratsmitglied Johannes Auen jun.
Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung wird öffentlich bekannt gemacht, dass als Nachfolger des ausgeschiedenen Ratsmitgliedes Detlev Schmitt Herr Johannes Auen jun., Konrad Adenauer Straße 96, 53343 Wachtberg festgestellt wird. Gegen diese Ersatzbestimmung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe von
- jedem Wahlberechtigten der Gemeinde Wachtberg
- jeder Leitung einer Partei oder Wählergruppe, die an der Wahl vom 30. Aug. 2009 teilgenommen hat
- sowie der Aufsichtsbehörde
Einspruch eingelegt werden.
Die Frist läuft am 04.03.2012 ab. Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg während der allgemeinen Dienststunden, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (Gemeinde Wachtberg, Rathausstr.34, 53343 Wachtberg).
Wachtberg, 24.01. 2012
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
als Wahlleiter
Im Auftrag
Schulz
Hinweis: Die rechtsverbindlich vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 14 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum. Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 31.01.2012 bis 14.02.2012.
Letzte Änderung: 3. Februar 2012 - © 2012 Gemeinde Wachtberg