Satzung des Jugendrates der Gemeinde Wachtberg

Amtliche Bekanntmachung Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat am 13.12.2011 folgende 2. Änderung der Satzung des Jugendrates der Gemeinde Wachtberg beschlossen:

2. Änderungssatzung

Aufgrund der §§ 4 und 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der zurzeit gültigen Fassung wird die Satzung des Jugendrates der Gemeinde Wachtberg in der zuletzt am 05.10.2010 beschlossenen Fassung wie folgt geändert:

Artikel 1

Nummer 3 a) Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

„Die Mitglieder scheiden erst mit Ablauf der Wahlperiode aus.“

Artikel 2

Die Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Wachtberg, den 14.12.2011

Theo Hüffel
Bürgermeister
 

Hinweis: Die rechtsverbindlich vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 14 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum. Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 20.12.2011 bis 03.01.2012.