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Offenlage der Änderung der Abgrenzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niederbachem (Teilbereich Göllesheimer Weg)
Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 15.11.2011 beschlossen, den Satzungsentwurf zur Änderung der Abgrenzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niederbachem (Teilbereich Göllesheimer Weg) und die Begründung hierzu gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung offen zu legen.
Der Änderungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 12.12.2011 bis einschließlich 13.01.2012 im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 115, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der folgenden Dienststunden:
- Montag – Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Anregungen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die fristgerecht eingegangenen Anregungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können hierbei unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei Gericht gem. § 47 VwGO, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können
Wachtberg, den 21.11.2011
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung
Jörg Ostermann
Beigeordneter
Hinweis: Die rechtsverbindlich vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 14 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum. Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 29.11.2011 bis 13.12.2011.
Letzte Änderung: 2. Dezember 2011 - © 2011 Gemeinde Wachtberg