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Hinweisbekanntmachung der Gemeindewerke Wachtberg, Anstalt des öffentlichen Rechts
Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen normiert in § 17 die Verpflichtung für die Mitglieder des Verwaltungsrates und den Vorstand Auskunft über folgende Sachverhalte zu geben:
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich – rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen und
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Die Angaben für die Mitglieder des Verwaltungsrates der Gemeindewerke Wachtberg, AöR und den Vorstand können während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung in Zimmer 211 (Herr Schulz) eingesehen werden.
Dipl.-Ing. Volker Strehl
Hinweis: Die rechtsverbindlich vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 14 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum. Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 23.11.2011 bis 07.12.2011.
Letzte Änderung: 25. November 2011 - © 2011 Gemeinde Wachtberg