Jahresabschluss der Gemeindewerke Wachtberg, AöR für das Wirtschaftsjahr 2008

Amtliche Bekanntmachung Der Verwaltungsrat der Gemeindewerke Wachtberg, AöR hat in seiner Sitzung am 08.12.2009 folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:

1. „Der Verwaltungsrat der Gemeindewerke Wachtberg, AöR genehmigt den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts der Gemeindewerke Wachtberg, Anstalt des öffentlichen Rechts für das Wirtschaftsjahr 2008 und stellt das Abschlussergebnis mit einem Jahresgewinn in Höhe von 630.267,40 Euro fest.

Der Gewinn des Wirtschaftsjahres 2008 in Höhe von 630.267,40 Euro wird folgendermaßen verwendet:

• Ein Betrag von 149.636,53 Euro (Anteil Wasserwerk 71.375,49 Euro, Anteil Abwasserbeseitigungsbetrieb 78.261,04 Euro) wird gemäß § 10 Kommunalunternehmensverordnung NRW (KUV) in die allgemeine Rücklage zur Finanzierung von Investitionen eingestellt.
• Ein Betrag von 480.630,87 Euro wird zur teilweisen Abdeckung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals an die Gemeinde abgeführt.

2. „Der Restbetrag von 19.369,13 Euro zur vollständigen Abgeltung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 500.000 Euro wird der Rücklage entnommen.“

3. „ Der Verwaltungsrat entlastet den Vorstand gemäß § 27 Abs. 1 KUV für das Wirtschaftsjahr 2008.“


Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2008 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, beauftragt.

Diese hat mit Datum vom 21.08.2009 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Wachtberg AöR, Wachtberg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und den landesrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“


Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes der Gemeindewerke Wachtberg, AöR für das Wirtschaftsjahr 2008 kann im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 104 während der Dienstzeit eingesehen werden.

Ergänzender Hinweis: Der Lagebericht 2008 sowie die Bilanz zum 31.12.2008 und die Gewinn- und Verlustrechnung 2008 stehen als Download auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg (www.wachtberg.de) zur Verfügung.

Dienstzeiten:
Montags – mittwochs von 8.30 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr
donnerstags von 8.30 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr
freitags von 8.30 – 12.00 Uhr

Wachtberg, den 23.12.2009
Der Vorstand
gez. Strehl 

 

Hinweis: Die rechtsverbindlich nachfolgend aufgeführten Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 28.12.2009 bis 11.01.2010.