Inkrafttreten der 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Bio-Energieanlagen in der Gemarkung Gimmersdorf

Amtliche Bekanntmachung Die vom Rat der Gemeinde Wachtberg am 19.05.2009 beschlossene 35. Änderung des Flächennutzungsplanes ist von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 09.11.2009, Az.: 35.2.11-97-74/09, gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt worden. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich dieser Änderung kann der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden.

Jedermann kann diese Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht im Fachbereich Gemeindeentwicklung der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 114, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch die Bebauungsplanänderung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Wachtberg-Berkum, den 10.11.2009
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Theo Hüffel

 

Hinweis: Die rechtsverbindlich vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 23.11.2009 bis 07.12.2009.