Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-9 „Alte Gasse/Rathausstraße“, Berkum

Amtliche Bekanntmachung Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 29.05.2009 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-9 „Alte Gasse/Rathausstraße“, Berkum gem. § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30.05.2005 (GV NRW S. 498), als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.

Mit dieser Bekanntmachung tritt diese 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-9 „Alte Gasse/Rathausstraße“, Berkum in Kraft.

Der Geltungsbereich dieses Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Jedermann kann den Bebauungsplan nebst Textteil und Begründung im Hochbauamt der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 114, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
    unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch die Bebauungsplanänderung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Wachtberg-Berkum, den 20.10.2009

Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
gez. Theo Hüffel
 

Hinweis: Die rechtsverbindlich vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 02.11.2009 bis 16.11.2009.