Offenlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 10-10 „Wohn- und Gewerbepark Villip am Wachtberg“, 8. Änderung

Amtliche Bekanntmachung Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 15.09.2009 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 10-10 „Wohn- und Gewerbepark Villip am Wachtberg“, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21. 12.2006 (BGBl. I S. 3316), offen zu legen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit

vom 02.11.2009 bis einschließlich 02.12.2009

im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 115, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der folgenden Dienststunden:

Montag – Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Anregungen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die fristgerecht eingegangenen Anregungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können hierbei unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei Gericht gem. § 47 VwGO, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können

Wachtberg, den 15.10.2009
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister

gez.
Theo Hüffel

Hinweis:
Die rechtsverbindlich vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 26.10.2009 bis 09.11.2009.