Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 26.08.2000 des Wasser- und Bodenverbandes Holzem-Villip-Pech

Amtliche Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Holzem-Villip-Pech hat nachfolgende “Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 26.08. 2000 des Wasser- und Bodenverbandes Holzem-Villip-Pech“ beschlossen, die von mir am 05.08.2009 gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) genehmigt wurde und hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 26.08.2000 des Wasser- und Bodenverbandes Holzem-Villip-Pech

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Holzem-Villip-Pech hat in ihrer Sitzung am 22.06.2009 gemäß §§ 47 und 58 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände -Wasserverbandsgesetz - WVG - vom 12.02.1991 -BGBl. Seite 405- in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen, die am 26.08.2000 im Amtsblatt der Gemeinde Wachtberg veröffentlichte Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Holzem-Villip-Pech wie folgt zu ändern:

Artikel 1

1. In § 2 –Verbandsschau- wird Abs. 2 ersatzlos gestrichen.

2. In § 8 –Organe des Verbandes- wird in Abs. 5 der Satz „Für jeden Beisitzer
wird ein persönlicher Vertreter gewählt“ ersatzlos gestrichen.

3. In § 8 –Organe des Verbandes- wird in Abs. 6 Buchstabe e) wie folgt
klargestellt:
e) Verträge mit einem Wert von mehr als 2.500,-- Euro.

Artikel 2

Diese Satzung tritt zum 01.07.2009 in Kraft.


Siegburg, den 05.08.2009

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde

Im Auftrage
gez. Dr.-Ing. Hoffmann
Ltd. Kreisbaudirektor