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Wahlbekanntmachung
1. Am 30. August 2009 finden die Kommunalwahlenstatt. Die Wahlen dauern von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde Wachtberg ist in 22 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt:
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 27. Juli 2009 bis 09. August 2009 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Auf die Wahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke:
Kreiswahlbezirk - Gemeindewahlbezirk - Stimmbezirk
Nr. Nr. Nr.
010 010 011
010 010 012
030 020 020
010 030 030
010 040 041
010 040 042
010 050 050
010 060 060
010 070 070
010 080 080
010 090 090
010 100 100
010 110 110
010 120 120
010 130 130
010 140 140
010 150 150
010 160 161
010 160 162
010 170 170
010 180 180
010 190 190
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um
13.00 Uhr im Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden.
Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.
Der Wähler hat für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl sowie die Landrats- und Kreistagswahl jeweils eine Stimme.
Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
a) für das Amt des Bürgermeisters
b) für den Gemeinderat
c) für das Amt des Landrats
d) für den Kreistag
gekennzeichnet werden.
Stimmzettel
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Bürgermeisterwahl:
lachsfarbener Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b) für die Gemeinderatswahl:
hellgrüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
c) für die Landratswahl:
weißer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
d) für die Kreistagswahl:
hellblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.
Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln – im verschlossenen Wahlumschlag – und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig auf der dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Wachtberg, den 21. August 2009
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Robert Wolf
Gemeindeoberverwaltungsrat
Letzte Änderung: 21. August 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg