Wahlbekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung 1. Am 30. August 2009 finden die Kommunalwahlen
statt. Die Wahlen dauern von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinde Wachtberg ist in 22 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt:
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 27. Juli 2009 bis 09. August 2009 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Auf die Wahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke:

Kreiswahlbezirk - Gemeindewahlbezirk - Stimmbezirk

Nr.   Nr.   Nr.

010  010  011
010  010  012
030  020  020
010  030  030
010  040  041
010  040  042
010  050  050
010  060  060
010  070  070
010  080  080
010  090  090
010  100  100
010  110  110
010  120  120
010  130  130
010  140  140
010  150  150
010  160  161
010  160  162
010  170  170
010  180  180
010  190  190

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um
13.00 Uhr im Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg zusammen.

3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden.

Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

Der Wähler hat für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl sowie die Landrats- und Kreistagswahl jeweils eine Stimme.

Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
a) für das Amt des Bürgermeisters
b) für den Gemeinderat
c) für das Amt des Landrats
d) für den Kreistag
gekennzeichnet werden.

Stimmzettel
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Bürgermeisterwahl:
lachsfarbener Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b) für die Gemeinderatswahl:
hellgrüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
c) für die Landratswahl:
weißer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
d) für die Kreistagswahl:
hellblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.

Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln – im verschlossenen Wahlumschlag – und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig auf der dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).


Wachtberg, den 21. August 2009

Der Bürgermeister
Im Auftrag
Robert Wolf
Gemeindeoberverwaltungsrat