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E I N L A D U N G zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag 1 geänderten Flurbereinigungsplanes Holzweiler-Esch, Landkreis Ahrweiler - verkürzte Fassung -
Im Flurbereinigungsverfahren Holzweiler-Esch, Landkreis Ahrweiler, wird gem. §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gültigen Fassung, der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag 1 geänderten Flurbereinigungsplanes auf
Donnerstag, den 13.08.2009 um 17:00 Uhr
im Jugendheim, Vettelhovener Straße, Grafschaft-Holzweiler
anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden.
Der durch den Nachtrag 1 geänderte Flurbereinigungsplan liegt am
Donnerstag, den 13.08.2009 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
im Jugendheim in Grafschaft-Holzweiler
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Zur gleichen Zeit werden Beauftragte des DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, zur Erläuterung und zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan Holzweiler-Esch wurde aufgestellt, um
- begründeten Widersprüchen gemäß § 60 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz abzuhelfen;
- Anträgen stattzugeben, die von Beteiligten in Verhandlungen oder schriftlich vorgebracht worden sind
- Eigentums- und Rechtsverhältnisse bei Grundstücken zu ändern oder aufzuheben, die im Grundbuch laut grundbuchamtlichen Mitteilungen umgeschrieben oder verändert wurden;
- Lasten, Beschränkungen und Rechte zu ändern oder aufzuheben
Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag 1 geänderten Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses - entweder im Anhörungstermin am 13.08.2009 vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift bei dem DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4, 56727 Mayen oder dem DLR Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei dem DLR eingegangen sein.
Vor dem Anhörungstermin am 13.08.2009 beim DLR oder sonstigen Stellen eingehende Schreiben oder Vorsprachen können nicht als Widersprüche gegen die Rege-lungen des Nachtrages 1 zugelassen werden.
Hierauf wird besonders hingewiesen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen !
Reise- und Fahrkosten werden nicht erstattet.
Der Besitzübergang und die Nutzung an dem von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücken erfolgt für folgende Tage, soweit in den auszugsweise beigefügten Überleitungsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist oder mit den Teilnehmern vereinbart ist:
| für allgemeines Ackerland | 20.08.2009 |
| für mit Mais bestandene Flächen | 15.10.2009 |
| für mit Zuckerrüben bestandene Flächen 1 | 15.11.2009 |
| für Wiesen und Weiden | 15.10.2009 |
| für alle anderen Grundstücke | 20.08.2009 |
Geldausgleiche und Entschädigungen
Die im Flurbereinigungsplan festgesetzten Geldausgleiche sind wie folgt fällig:
- die von den Teilnehmern an die Teilnehmergemeinschaft zu zahlenden Geldausgleiche am 01.10.2009;
- die von der Teilnehmergemeinschaft an die Teilnehmer zu zahlenden Geldausgleiche am 01.10.2009;
Die Geldausgleiche werden zu gegebener Zeit gesondert angefordert.
Die Ladung, Überleitungsbestimmungen und Übersichtskarte können unter www.landentwicklung.rlp.de eingesehen werden.
Der Amtsleiter
im Auftrag
(Gerd Kohlhaas)
Vermessungsdirektor
Hinweis:
Diese aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung rechtsverbindlich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 27.07. bis 10.08.2009.
Letzte Änderung: 23. Juli 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg