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Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Wachtberg Wachtberg, 24. Juli 2009Der Bürgermeister als Wahlleiter
Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung wird öffentlich bekannt gemacht, dass als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Ratsmitgliedes Gräfin Sophie Strasoldo
Frau
Rita Braun
Auf dem Äckerchen 8
53343 Wachtberg
festgestellt wird. Gegen diese Ersatzbestimmung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe von
a) jedem Wahlberechtigten der Gemeinde Wachtberg,
b) jeder Leitung einer Partei oder Wählergruppe, die an der Wahl vom 26. Sept. 2004 teilgenommen hat
c) sowie der Aufsichtsbehörde
Einspruch eingelegt werden.
Die Frist läuft am 24. August 2009 ab. Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg während der allgemeinen Dienststunden schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (Gemeinde Wachtberg, Rathausstr.34, 53343 Wachtberg).
Im Auftrag
gez. Schulz
Hinweis:
Diese aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung rechtsverbindlich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 27.07. bis 10.08.2009.
Letzte Änderung: 23. Juli 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg