Einladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag 7 geänderten Flurbereinigungsplanes Remagen II Nord, Kreis Ahrweiler - verkürzte Fassung

Amtliche Bekanntmachung Im Flurbereinigungsverfahren Remagen II Nord, Kreis Ahrweiler, wird gem. §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gültigen Fassung, der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag 7 geänderten Flurbereinigungsplanes auf ...

Mittwoch, 15.07.2009, um 15.00 Uhr
im Zimmer Nr. 118 des DLR Westerwald-Osteifel, Bannerberg 4, 56727 Mayen

anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit eingeladen werden.

Der durch den Nachtrag 7 geänderte Flurbereinigungsplan liegt am

Mittwoch, 15.07.2009, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

im Zimmer Nr. 118 des DLR Westerwald-Osteifel in Mayen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zur gleichen Zeit werden Beauftragte des DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, zur Erläuterung und zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Der Nachtrag 7 zum Flurbereinigungsplan Remagen II Unkelbach wurde aufgestellt, um

  1. Regelungsvorbehalte zum Flurbereinigungsplan zu erledigen;
  2. die von den Teilnehmern zu zahlenden Beträge – Eigenleistung zu den Flurbereinigungskosten - endgültig festzusetzen.

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag 7 geänderten Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses - entweder im Anhörungstermin am 15.07.2009 vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift bei dem DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4, 56727 Mayen oder dem DLR Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei dem DLR eingegangen sein.

Vor dem Anhörungstermin am 15.07.2009 beim DLR oder sonstigen Stellen eingehende Schreiben oder Vorsprachen können nicht als Widersprüche gegen die Regelungen des Nachtrages 7 zugelassen werden.
Hierauf wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen!

Geldausgleiche und Entschädigungen
Die im Nachtrag 7 festgesetzten Geldausgleiche sind wie folgt fällig:

  • die von den Teilnehmern an die Teilnehmergemeinschaft zu zahlenden Geldausgleiche am 15.08.2009; hierzu erhalten Sie vom Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz in Neustadt eine Zahlungsaufforderung, der Sie bis zum genannten Termin bitte nachkommen möchten

Der Amtsleiter
im Auftrag
Gerd Kohlhaas
Vermessungsdirektor

Hinweis:
Diese aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung rechtsverbindlich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 07.07. bis 20.07.2009.