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Linksammlung
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr 2009
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Bericht vom 9.4.2009 angezeigt worden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 8.6.2009 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2009 zu folgenden Zeiten:
- Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- oder nach besonderer Vereinbarung,
im Rathaus, Berkum, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 109, öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Wachtberg, den 28. Mai 2009
Der Bürgermeister
Theo Hüffel
Hinweis:
Diese aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung rechtsverbindlich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 08.06. bis 22.06.2009.
Letzte Änderung: 9. Juni 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg