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Beabsichtigte Einziehung der öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Villip, Flur 8, Flurstück 82 gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NW
Nach dem Beschluss des Bau-, Vergabe- und Verkehrsausschusses der Gemeinde Wachtberg vom 06.05.2009 wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, das förmli-che Verfahren nach § 7 Straßen- und Wegegesetz NW zur Einziehung der öffentli-chen Wegefläche in der Gemarkung Villip, Flur 8, Flurstück 82 einzuleiten, siehe Übersichtsplan und beigefügter Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
Die Absicht der Einziehung der zuvor genannten Fläche wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NW bekannt gegeben. Einwendungen gegen die Einziehung können innerhalb von drei Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung an beim Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Gemeindeentwicklung (Fachbereich III), Rathaus, Zimmer Nr. 111, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden. Ebenfalls kann dort die Katasterunterlage während der Dienststunden oder nach Terminvereinbarung (Tel.: 0228/ 9544 155) eingesehen werden.
Alle vorliegenden Einwendungen werden dem Bau-, Vergabe- und Verkehrsausschuss und abschließend dem Rat der Gemeinde zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt.
Wachtberg, 25.05.2009
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Im Auftrag
A. Engels
- Einziehung Wegeparzelle Gemarkung Villip, Flur 8, Flurstück 82 Übersichtsplan (pdf)
- Einziehung Wegeparzelle Gemarkung Villip, Flur 8, Flurstück 82 Auszug Liegenschaftskataster (pdf)
Hinweis:
Diese aufgeführte Bekanntmachung erfolgt gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung rechtsverbindlich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 08.06. bis 22.06.2009.
Letzte Änderung: 4. Juni 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg