Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wachtberg zum 01.01.2007

Amtliche Bekanntmachung Aufgrund der §§ 92, 95 und 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), hat der Rat der Gemeinde Wachtberg mit Beschluss vom 20. Januar 2009 die Eröffnungsbilanz mit einer Bilanzsumme von 174.694.686,96 € zum 01. Januar 2007 festgestellt.

Nach § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz. Er kann sich hierzu eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen (§ 95 Abs. 5 i.V.m. § 103 Abs. 5 GO NRW). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG hat die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wachtberg geprüft und am 22. Oktober 2008 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (§ 101 Abs. 4 und Abs. 8 GO NRW):

"Wir haben die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wachtberg zum 1. Januar 2007 nebst Anhang unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht geprüft. Die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Eröffnungsbilanz nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit Beschluss vom 09. Dezember 2008 diesen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen und sich den wesentlichen Aussagen und Schlussfolgerungen des Prüfberichts angeschlossen.

Die Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen ist gemäß § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21. Januar 2009 angezeigt worden.

Die Ratsmitglieder der Gemeinde Wachtberg haben mit Beschluss vom 24. März 2009 dem Bürgermeister gemäß § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung erteilt.

 

Die unten stehende Eröffnungsbilanz wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen liegt gemäß § 96 Abs. 2 GONRW ab sofort während der Öffnungszeiten

montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

in Zimmer 203 des Rathauses, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg aus und wird dort bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses verfügbar gehalten.


Wachtberg, 07. April 2009
Der Bürgermeister
Hüffel