Inkrafttreten der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niederbachem für den Bereich „Rolandstraße“

Amtliche Bekanntmachung Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 die Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niederbachem für den Bereich „Rolandstraße“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)vom 23.09.2004 (BGBGl. I S. 2414) - in der zur Zeit gültigen Fassung - in Verbindung mit dem § 7 Abs. 1 sowie § 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land NRW - in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen.

Der Änderungsbereich umfasst ein Grundstück, das von der Rolandstraße erschlossen wird.

Mit dieser Bekanntmachung, die gemäß § 10 Abs. 3 BauGB erfolgt, tritt die Satzung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung im Hochbauamt der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 114, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der Dienststunden einsehen und Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch die Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Wachtberg-Berkum, den 31.03.2009

Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stefan Hahn
Beigeordneter