Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) zu den Bebauungsplanänderungen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-4 „Sandstraße“, Villip und 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-10 „Wohn- und Gewerbepark Villip am Wachtberg“

Amtliche Bekanntmachung Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seinen Sitzungen am 23.09.2008 und 24.03.2009 die Einleitung der Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-4 „Sandstraße“, Villip und 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-10 „Wohn- und Gewerbepark Villip am Wachtberg“ beschlossen.
Am Mittwoch, dem 29.04.2009, um 18.30 Uhr findet im Hotel Görres, Holzemer Str. 1 in Villip, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu diesen beiden Verfahren statt.

Mit dem Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-4 „Sandstraße“, Villip soll die Ausweisung einer zusätzlichen Bauparzelle zur Errichtung eines freistehenden eingeschossigen Einzelhauses mit Garage planungsrechtlich gesichert werden.

Ziel des Verfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-10 „Wohn- und Gewerbepark Villip am Wachtberg „ ist die Umwandlung der bisherigen Mischgebietsfläche (MI) an der Gimmersdorfer Straße in Allgemeines Wohngebiet (WA) einschließlich der erforderlichen inneren Erschließungsflächen.

Gleichzeitig soll die derzeitige Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ im Einmündungsbereich Zwischen den Hüllen und An den Obstgärten ebenfalls in Allgemeines Wohngebiet (WA) umgewandelt und einer Wohnbebauung zugeführt werden.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird die Verwaltung die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planungen zunächst erläutern. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.

Hiermit lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Informationsveranstaltung ein.

Wachtberg, den 31.03.2009

Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stefan Hahn
Beigeordneter