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Hinweisbekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Wachtberg–Remagen
Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen normiert in § 17 die Verpflichtung für die Mitglieder der Verbandsversammlung und den Verbandsvorsteher und seinen Stellvertreter Auskunft über folgende Sachverhalte zu geben:- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich – rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen und
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Die Angaben für die Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Wachtberg – Remagen und den Verbandsvorsteher sowie den stellvertretenden Verbandsvorsteher können während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung in Zimmer 211 (Herr Schulz) eingesehen werden.
Theo Hüffel
Bürgermeister
Letzte Änderung: 3. April 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg