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Inkrafttreten der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Rolandstraße, Niederbachem
Die vom Rat der Gemeinde Wachtberg am 16.12.2003 beschlossene 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Rolandstraße, Niederbachem) ist von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 12.02.2009, Az.: 35.2.11-97-121/09, gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt worden.Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Jedermann kann diese Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht im Fachbereich Gemeindeentwicklung der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 114, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass
- eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch die Flächennutzungsplanänderung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Wachtberg-Berkum, den 03.03.2009
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stefan Hahn
Beigeordneter
Letzte Änderung: 24. März 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg