Offenlage der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Bio-Energieanlagen“, Gimmersdorf)

Amtliche Bekanntmachung Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 22.04.2008 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Wege einer 35. Änderung dahingehend zu überarbeiten, dass das Gebiet der Kompostieranlage in der Gemarkung Gimmersdorf sowie angrenzende Flächen zukünftig als „Fläche für Versorgungsanlagen“ ausgewiesen werden sollen.

Der genaue Geltungsbereich dieses Änderungsgebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 03.03.2009 beschlossen, diese 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Erläuterungsbericht hierzu gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018)" offen zu legen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 30.03.2009 bis einschließlich 30.04.2009 im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 115, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der folgenden Dienststunden:

  • Montag – Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Anregungen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die fristgerecht eingegangenen Anregungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können hierbei unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei Gericht gem. § 47 VwGO, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können

Wachtberg, den 10.03.2009
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stefan Hahn
Beigeordneter