Offenlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 10-14 „Burgstraße/ Rodder Kirchweg“, Villiprott

Amtliche Bekanntmachung Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 27.01.2009 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 10-14 „Burgstraße/ Rodder Kirchweg“, Villiprott gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21. 12.2006 (BGBl. I S. 3316), offen zu legen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 16.02.2009 bis einschließlich 18.03.2009 im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 115, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der folgenden Dienststunden:
Montag – Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Anregungen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die fristgerecht eingegangenen Anregungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können hierbei unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei Gericht gem. § 47 VwGO, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können

Wachtberg, den 28.01.2009

Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stefan Hahn
(Beigeordneter)