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Wahl zur Umwandlung der kath. Grundschule Niederbachem in eine Gemeinschaftsgrundschule
Gemäß § 27 Abs. 3 und 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV NW S. 102), in Verbindung mit der Vierten Verordnung zur Ausführung des Ersten Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Lande Nordrhein-Westfalen (4. AVOzSchOP) vom 8. März 1968, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (SGV NW 223), in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26. August 1999 (GV NW S. 516), geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GV NW S. 332), wird hiermit folgendes öffentlich bekanntgemacht:
Die Drachenfelsschule in Wachtberg-Niederbachem ist eine Katholische Grundschule.
Nach § 1 Abs. 2 AVOzSchOP sind auf Antrag der Erziehungsberechtigten Grundschulen, die Bekenntnisschulen sind, in Gemeinschaftsschulen oder Weltanschauungsschulen umzuwandeln. Antragsberechtigt sind nach § 5 Abs. 2 AVOzSchOP die Erziehungsberechtigten, deren Kinder am Stichtag (10. Januar 2009) die Grundschule besuchen.
Am Stichtag (10. Januar 2009) besuchten 178 Kinder die Kath. Grundschule Niederbachem. Bisher sind von 129 Erziehungsberechtigten ordnungsgemäße Anträge auf Um-wandlung der Kath. Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule gestellt worden.
Gemäß § 7 Abs. 4 AVOzSchOP stelle ich fest, dass ordnungsgemäße Anträge von Erziehungsberechtigten gestellt wurden, die 72,5 v.H. der Schüler vertreten, deren Erziehungsberechtigte eine Umwandlung erreichen können.
Damit ist das Einleitungsverfahren zur Umwandlung der Kath. Grundschule in Niederbachem in eine Gemeinschaftsgrundschule erfolgreich.
Das Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises hat am 15.01.2009 dieser Entscheidung zugestimmt.
Nach § 8 AVOzSchOP entscheiden nunmehr in einem Abstimmungsverfahren die Erziehungsberechtigten, deren Kinder am Stichtag (10. Januar 2009) die Kath. Grundschule besuchten, ob die Kath. Grundschule Niederbachem in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird.
Die Erziehungsberechtigten haben für jedes Kind eine Stimme. Die Abstimmung wird geheim durchgeführt.
Das Abstimmungsverfahren über die beantragte Umwandlung der Katholischen Grundschule Niederbachem in eine Gemeinschaftsgrundschule findet statt am
Mittwoch, 11.02.2009, in der Zeit von 07.30 – 08.30 Uhr,
11.00 – 13.30 Uhr
Hinweis: Die rechtsverbindlich nachfolgend aufgeführten Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 26.01. bis 09.02.2009.
und 15.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag, 12.02.2009, in der Zeit von 07.30 – 08.30 Uhr,
11.00 – 13.30 Uhr
und 15.00 – 16.30 Uhr
Freitag, 13.02.2009, in der Zeit von 07.30 – 08.30 Uhr,
11.00 – 13.30 Uhr
und 15.00 – 18.00 Uhr
in der Kath. Grundschule „Drachenfelsschule“,
Langenbergsweg 2, 53343 Wachtberg-Niederbachem,
Bücherei im UG
Erziehungsberechtigte, denen es nicht möglich ist, einen der drei Termine persönlich wahrzunehmen, haben die Möglichkeit der Briefwahl. Die Anträge auf Briefwahl werden bis zum 12.02.2009, 18.00 Uhr entgegengenommen und müssen bis zum 13.02.2009, 12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg eingegangen sein. Die Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern umgehend zugeschickt oder können persönlich im Fachbereich Familie und Bil-dung, im Rathaus Zimmer 215, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg abgeholt werden.
Wachtberg, den 16.01.2009
Gemeinde Wachtberg
Theo Hüffel
Bürgermeister
Letzte Änderung: 22. Januar 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg