Amtliche Bekanntmachung einer Satzungsänderung

Amtliche Bekanntmachung 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Wachtberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Entwässerung der Grundstücke, die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage vom 15.01.2009.

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW 2008 S. 8) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW 1995, S 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2007 (GV. NRW S. 708) hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 14.01.2009 die folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1
In § 3 Abs. 4 wird der Betrag 89,67 €/m³ ersetzt durch den Betrag 97,83 €/m³.

Artikel 2
In § 4 Abs. 9 wird unter Buchstabe a) die Menge 3 l/m² ersetzt durch 4,3 l/m².
Unter Buchstabe b) wird die Menge 6 l/m² ersetzt durch 2,2 l/m².

Vor Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
Frischwasser, welches zur Befüllung der Schwimmbecken verwendet worden ist, ist vom Frischwasser-Abzug grundsätzlich ausgeschlossen.

Artikel 3
Die Änderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 
Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb eines Jahres nach ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt

b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Vorstand hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kommunalunternehmen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wachtberg, den 15.01.2009
Strehl
(Vorstand)

Hinweis: Die rechtsverbindlich nachfolgend aufgeführten Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 26.01. bis 09.02.2009.