Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 02-14

Amtliche Bekanntmachung Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02-14 „Gut Odenhausen“, Berkum gem. § 12 Abs. 2 (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21. 12.2006 (BGBl. I S. 3316), beschlossen. Die ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude des Gutes Odenhausen sollen zukünftig der Wohnnutzung dienen.

Der genaue Änderungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 18.11.2008 die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen

Die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanentwurfes erfolgt in der Zeit vom 08.12.2008 bis einschließlich 09.01.2009  im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 115, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der folgenden Dienststunden:
Montag – Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Anregungen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die fristgerecht eingegangenen Anregungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können hierbei unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

Hinweis: Sowohl der Planentwurf als auch die schriftliche Begründung hierzu können während der Offenlage ebenfalls im Internet unter der Adresse www.wachtberg.de eingesehen werden.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, evtl. Anregungen zum Planentwurf auf elektronischem Weg an die E-Mailadresse dieter.mueller@wachtberg.de  zu versenden.

Wachtberg, den 21.11.2008
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung

Stefan Hahn
Beigeordneter