Aktuelles
- Mitteilungen aus dem Rathaus
- Mitteilungen aus der Gemeinde
- Amtliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Ausschreibungen
- Öffentliche Angebote
- Haushaltsplan
- Wachtberger Kulturwochen
- 40 Jahre Gemeinde Wachtberg
- Teilnahme am NRW-Tag
- Nachrichten-Archiv
- Pegelstände / Wetter
Termine
- Veranstaltungskalender
- Kultur-Newsletter
- Sprechstunden
- Sitzungstermine
- Öffnungszeiten
- Mülltermine
- Apothekennotdienst
- Blutspendetermine
- Fahrplan-Auskunft
- Redaktionsschlüsse Amtsblatt
Linksammlung
Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen „Om Dönz“, „Kesselgasse“ und „Pastor-Büscher-Straße“ in Wachtberg-Fritzdorf vom 23.10.2008
Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat am 23.09.2008 gemäß § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316 in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) und aufgrund des § 9 Abs. 4 der Satzung der Gemeinde Wachtberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 15.6.1989 für die Erschließungsanlagen „Om Dönz“, „Kesselgasse“ und „Pastor-Büscher-Straße“ in Wachtberg-Fritzdorf die Herstellungsmerkmale abweichend von der o. g. Satzung wie folgt beschlossen:
- Die Erschließungsanlagen sind zum Zwecke der Verkehrsberuhigung im Mischflächenprinzip herzustellen. Der Ausbau erfolgt in Asphaltbeton. Die Erschließungsanlagen werden mit einem Betonbordstein T 10 x 25 und einer einseitig einzeiligen Betonsteinpflasterrinne 16/16/14 eingefasst. Entlang der Erschließungsanlage verläuft wechselseitig ein Gehwegbereich aus Betonsteinpflaster 20/10/8. Die Abtrennung zur Fahrbahn erfolgt mit einer zweizeiligen Betonsteinpflasterrinne 16/16/14. Als verkehrsberuhigende Elemente werden wechselseitig Parktaschen aus Betonsteinpflaster 20/10/8 angelegt. Diese Parktaschen sind durch Baumscheiben aufgelockert.
- Die Erschließungsanlagen sind mit einer Straßenentwässerungseinrichtung mit Anschluss an das gemeindliche Kanalnetz auszustatten.
- Bestandteil der Erschließungsanlagen ist eine betriebsfertige Beleuchtungsanlage.
- Der erforderliche Grunderwerb wird ebenfalls als endgültiges Herstellungsmerkmal ausgewiesen.
Die vorstehende Satzung ist öffentlich bekanntzumachen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb eines Jahres nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Wachtberg, den 23. Oktober 2008
Theo Hüffel
(Bürgermeister)
Hinweis:
Die rechtsverbindlich nachfolgend aufgeführten Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 17.11.2008 bis 01.12.2008.
Letzte Änderung: 14. November 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg