Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes

Amtliche Bekanntmachung im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holzweiler-Esch, Landkreis Ahrweiler - verkürzte Fassung -

DLR Westerwald-Osteifel - Außenstelle Mayen, Bannerberg 4, 56727 Mayen

I. Anhörungstermin

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holzweiler-Esch wird gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 - BGBl. I S. 546 - zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 - BGBl. I S. 3150 - der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes auf Montag, den 08.12.2008, um 17.00 Uhr, im Vereinstreff Esch, Dernauer Str. 10, 53501 Grafschaft-Esch anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden und zwar

  1. als Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke;
  2. als Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen.
  3. als Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet

Jeder Teilnehmer hat mit der Bekanntgabe der Vorläufigen Besitzeinweisung vom 24.07.2008 einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan erhalten, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Sollten sich in Bezug auf die Mitteilung vom 24.07.2008 Änderungen ergeben haben, so ist diesem Schreiben ein aktueller Nachweis des Neuen Bestandes beigefügt. Die Auszüge sind zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, gehen die Auszüge an den Bevollmächtigten bzw. den Vertreter.

II. Offenlegungstermin
Vor dem Anhörungstermin wird der Flurbereinigungsplan zur Einsichtnahme für die Beteiligten offengelegt.
Die Aus- und Offenlegung erfolgt am Montag, den 08.12.2008, in der Zeit von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr im Vereinstreff Esch, Dernauer Str. 10, 53501 Grafschaft-Esch.
Bedienstete des DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, werden zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

III. Besitzübergang
Der Besitzübergang wurde mit Verwaltungsakt vom 24.07.2008 geregelt. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gingen Besitz und Nutzung am 20.08.2008 auf die neuen Berechtigten über. Die mit dem Besitzübergang erlassenen Überleitungsbestimmungen sind beim DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, einzusehen.
Geldausgleiche und Entschädigungen
Die im Flurbereinigungsplan festgesetzten Geldausgleiche sind, sofern sie nicht bereits abgewickelt sind, wie folgt fällig:
die von den Teilnehmern an die Teilnehmergemeinschaft zu zahlenden Geldausgleiche am 02.02.2009; hierzu erhalten Sie vom Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz in Neustadt eine Zahlungsaufforderung, der Sie bis zum genannten Termin bitte nachkommen möchten
• die von der Teilnehmergemeinschaft an die Teilnehmer zu zahlenden Geldausgleiche am 02.02.2009; hierzu erhalten Sie vom Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz in Neustadt einen entsprechenden Scheck.

IV. Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan
Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan müssen zur Vermeidung des Ausschlusses entweder
a) im Anhörungstermin am 08.12.2008 oder
b) innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim DLR Westerwald-Osteifel Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur oder dem DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4, 56727 Mayen erhoben werden.
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. Reise- und Fahrkosten können nicht erstattet werden.

Im Auftrag
Gerd Kohlhaas
Vermessungsdirektor

Hinweis:
Die rechtsverbindlich nachfolgend aufgeführten Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 17.11.2008 bis 01.12.2008.