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Bekanntmachung
Die Gemeindewerke Wachtberg, AöR gibt hiermit bekannt, dass durch die Fertigstellung des Kanals in Wachtberg- Villip, Grevelsberger Weg, Auf dem Grevel eine in vollem Umfang betriebsbereite Abwasseranlage erstellt wurde und dadurch der Anschlusszwang für die an den Kanal anstehenden Grundstücke wirksam wird.Die Anschlusspflicht wird im Einzelnen für folgende Grundstücke wirksam:
Gemarkung Villip, Flur 9: 276, 525, 538, 254, 253, 546, 220
Eigentümer von bereits bebauten Grundstücken, die noch nicht angeschlossen haben, werden aufgefordert, die notwendigen Anschlussarbeiten ab dem 10.11.2008 vorzunehmen.
Gemäß § 13 Abs. 1) der Entwässerungssatzung der Gemeindewerke Wachtberg soll jedes Grundstück einen selbständigen und unmittelbaren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage haben.
Dabei ist zu beachten, dass die anfallenden häuslichen Abwässer direkt, ohne Zwischenschaltung einer Hauskläranlage, in das Kanalnetz eingeleitet werden. Hierfür sind die bestehenden Kläranlagen zu entleeren und mit Kies zu verfüllen. Die Kläranlage kann ggfl. zu einem Kontrollschacht bzw. Regenwassersammelschacht umfunktioniert werden.
Gemäß § 13 Abs. 4 der Entwässerungssatzung GW ist vor dem Gebäude auf dem Grundstück ein Revisionsschacht zu errichten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich jeder Anschlussnehmer durch Rückstausicherung gemäß DIN 1986 gegen den evtl. Rückstau aus dem Kanalnetz zu schützen hat.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW eine Dichtigkeitsprüfung der Abwasseranlage auf dem privaten Grundstück vom Eigentümer durchgeführt werden muss.
Alle Anlagen und Einrichtungen, die der Reinigung oder Neutralisierung von Chemikalien, sonstiger industrieller Produkte, schädlicher oder giftiger Abwässer dienen, sind unbedingt in Betrieb zu halten. Hierzu gehören auch Fett-, Benzin- und Ölabscheider.
Insbesondere bitte ich zu beachten, dass in das Kanalnetz keine jauchigen Abwässer eingeleitet werden dürfen. Weiter dürfen keine festen Stoffe, die das Kanalnetz verstopfen können (Schutte, Beton, Sand, Steine, Küchenabfälle usw.) eingeleitet werden.
Die notwendigen Anschlussarbeiten sind bis zum 09.02.2009 abzuschließen.
Bei evtl. Unklarheiten oder Rückfragen bitte ich Sie, sich mit den Gemeindewerken Wachtberg, AöR, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, Zimmer 105
(Tel.: 0228/9544-156), in Verbindung zu setzen.
Wachtberg, den 05.11.2008
Im Auftrag
D o l l
Hinweis:
Die rechtsverbindlich nachfolgend aufgeführten Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 17.11.2008 bis 01.12.2008.
Letzte Änderung: 14. November 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg