Gemeindewerke Wachtberg, AöR: Fertigstellung des Kanals in Wachtberg-Villiprott, Buschweg

Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindewerke Wachtberg, AöR, geben hiermit bekannt, dass durch die
Fertigstellung des Kanals in Wachtberg- Villiprott, Buschweg eine in vollem Umfang betriebsbereite Abwasseranlage erstellt wurde und dadurch der Anschlusszwang für die an den Kanal anstehenden Grundstücke wirksam wird.

Die Anschlusspflicht wird im Einzelnen für folgende Grundstücke wirksam:

Gemarkung Villiprott, Flur 2: 140, 139, 138, 137, 171, 172, 175, 176, 177.

Eigentümer von bereits bebauten Grundstücken, die noch nicht angeschlossen sind, werden aufgefordert, die notwendigen Anschlussarbeiten ab dem 01.11.2008 vorzunehmen. Gemäß § 13 Abs. 1) der Entwässerungssatzung der Gemeindewerke Wachtberg soll jedes Grundstück einen selbstständigen und unmittelbaren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage haben.

Die Entwässerung ist im Trennsystem auszuführen.
Dabei ist zu beachten, dass die anfallenden häuslichen Abwässer direkt, ohne Zwischenschaltung einer Hauskläranlage, in das Kanalnetz eingeleitet werden. Hierfür sind die bestehenden Kläranlagen zu entleeren und mit Kies zu verfüllen. Die Kläranlage kann ggfl. zu einem Kontrollschacht bzw. Regenwassersammelschacht umfunktioniert werden. Das Regenwasser ist in den Regenwasserkanal einzuleiten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich jeder Anschlussnehmer durch Rückstausicherung gemäß DIN 1986 gegen den evtl. Rückstau aus dem Kanalnetz zu schützen hat.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW eine Dichtigkeitsprüfung der Abwasseranlage auf dem privaten Grundstück vom Eigentümer durchgeführt werden muss.
Alle Anlagen und Einrichtungen, die der Reinigung oder Neutralisierung von Chemikalien, sonstiger industrieller Produkte, schädlicher oder giftiger Abwässer dienen, sind unbedingt in Betrieb zu halten. Hierzu gehören auch Fett-, Benzin- und Ölabscheider.
Insbesondere bitte ich zu beachten, dass in das Kanalnetz keine jauchigen Abwässer eingeleitet werden dürfen. Weiter dürfen keine festen Stoffe, die das Kanalnetz verstopfen können (Schutte, Beton, Sand, Steine, Küchenabfälle usw.) eingeleitet werden.

Die notwendigen Anschlussarbeiten sind bis zum 30.01.2009 abzuschließen.

Bei evtl. Unklarheiten oder Rückfragen bitte ich Sie, sich mit den Gemeindewerken Wachtberg, AöR, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, Zimmer 105 (Tel.: 0228/9544-156), in Verbindung zu setzen.

Wachtberg, den 21.10.2008
Im Auftrag
Doll