Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-11, „Alte Gasse/ Oberdorfstraße“, Berkum

Amtliche Bekanntmachung Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-11 „Alte Gasse/Oberdorfstraße“, Berkum gem. § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30.05.2005 (GV NRW S. 498), als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.

Mit dieser Bekanntmachung tritt diese 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-11 „Alte Gasse/Oberdorfstraße“, Berkum in Kraft.
Der Geltungsbereich dieses Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Jedermann kann den Bebauungsplan nebst Textteil und Begründung im Fachbereich III - Gemeindeentwicklung - der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 114, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass
• eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
• nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch die Bebauungsplanänderung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Wachtberg-Berkum, den 09.10.2008
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stefan Hahn
Beigeordneter