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Linksammlung
1. Nachtragssatzung der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380), wurde durch Beschluss des Rates der Gemeinde Wachtberg vom 17.Juni 2008 in Verbindung mit der Dringlichkeitsentscheidung vom 04.Juli 2008 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 22.07. 2008 erlassen:
Hinweis:
Die rechtsverbindlich nachfolgend aufgeführten Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum. Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 08.09.2008-22.09.2008.
Letzte Änderung: 5. September 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg