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Linksammlung
Auflösung der Wasserverbände Berkum und Berkum - Werthhoven - Holzem
Der Rhein-Sieg-Kreis gibt bekannt:
I. Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes Berkum
Gemäß § 62 Abs. 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) in der zurzeit gültigen Fassung ist der Auflösungsbeschluss der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Berkum vom 07.06.2000 von mir heute genehmigt und der Wasser- und Bodenverband Berkum aufgelöst worden. Für Zwecke der Abwicklung (Liquidation) gilt der Verband bis zum Abschluss der erforderlichen Abwicklungsgeschäfte als fortbestehend.
Die Verbandsauflösung sowie die hierzu am heutigen Tage erteilte Genehmigung wird hiermit gemäß den §§ 62 Abs. 3 und 67 WVG in Verbindung mit § 13 Ausführungsgesetz zum WVG (AGWVG NRW) vom 07.03.1995 (GV. NRW. S. 248/SGV. NRW. 77) öffentlich bekannt gemacht. Die Verbandsauflösung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
II. Abwicklung
Die Abwicklung des Verbandes obliegt nach § 63 WVG Herrn Volker Strehl, Vorstand der Gemeindewerke Wachtberg, Anstalt öffentlichen Rechts, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg.
Gläubiger des Verbandes werden aufgefordert, ihre Ansprüche gegen den Wasser- und Bodenverband Berkum innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung beim Liquidator Herrn Strehl schriftlich anzumelden.
Siegburg, den 05.08.2008 Az.: 66.02-03.71.18/2003-00143-Be
Der Landrat als
untere staatliche Verwaltungsbehörde
Im Auftrage:
gez. Schwarz
Umweltdezernent
I. Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes Berkum-Werthhoven-Holzem
Gemäß § 62 Abs. 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) in der zurzeit gültigen Fassung ist der Auflösungsbeschluss der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Berkum-Werthhoven-Holzem vom 07.06.2000 von mir heute genehmigt und der Wasser- und Bodenverband Berkum-Werthhoven-Holzem aufgelöst worden. Für Zwecke der Abwicklung (Liquidation) gilt der Verband bis zum Abschluss der erforderlichen Abwicklungsgeschäfte als fortbestehend.
Die Verbandsauflösung sowie die hierzu am heutigen Tage erteilte Genehmigung wird hiermit gemäß den §§ 62 Abs. 3 und 67 WVG in Verbindung mit § 13 Ausführungsgesetz zum WVG (AGWVG NRW) vom 07.03.1995 (GV. NRW. S. 248/SGV. NRW. 77) öffentlich bekannt gemacht. Die Verbandsauflösung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
II. Abwicklung
Die Abwicklung des Verbandes obliegt nach § 63 WVG Herrn Volker Strehl, Vorstand der Gemeindewerke Wachtberg, Anstalt öffentlichen Rechts, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg.
Gläubiger des Verbandes werden aufgefordert, ihre Ansprüche gegen den Wasser- und Bodenverband Berkum-Werthhoven-Holzem innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung beim Liquidator Herrn Strehl schriftlich anzumelden.
Siegburg, den 05.08.2008
Az.: 66.02-03.71.18/2008-01904-Be
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
Im Auftrage
gez. Schwarz
Umweltdezernent
Hinweis: Die rechtsverbindlich nachfolgend aufgeführten Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 15 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg-Berkum.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 25.08.2008-08.09.2008.
Letzte Änderung: 25. August 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg