Offenlage einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-3 „Nachtigallenweg“, Pech

Amtliche Bekanntmachung Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2008 eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-3 „Nachtigallenweg“, Pech im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21. 12.2006 (BGBl. I S. 3316), beschlossen.

Diese Planänderung beinhaltet die Ausweisung einer zusätzlichen Bauparzelle entlang des Nachtigallenweges.
Der genaue Änderungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Die öffentliche Auslegung dieser Planänderung erfolgt in der Zeit vom 21.07. 2008 bis einschließlich 22.08.2008 im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 115, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der folgenden Dienststunden:

Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Anregungen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die fristgerecht eingegangenen Anregungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können hierbei unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

Hinweis: Sowohl der Planentwurf als auch die schriftliche Begründung hierzu können während der Offenlage ebenfalls im Internet www.wachtberg.de  unter ‚ Amtliche Bekanntmachungen’ eingesehen werden.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, eventuelle Anregungen zum Planentwurf auf elektronischem Weg an die E-Mailadresse dieter.mueller@wachtberg.de  zu versenden.

Wachtberg, den 24.06.2008
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stefan Hahn
Beigeordneter