Auflegung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen

Amtliche Bekanntmachung Die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 ist aufgelegt und liegt vom 16. - 23.06.2008 zur Einsichtnahme aus.

Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

  • für die Strafkammern bei dem Landgericht Bonn und
  • für die Schöffengerichte bei dem Amtsgericht Bonn (gemeinsames Schöffengericht Bonn und Königswinter)

liegt gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S 1077) in der Zeit vom 16. Juni 2008 bis einschließlich 23. Juni 2008 während der Dienststunden beim Ordnungsamt der Gemeinde Wachtberg, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 15, zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 GVG innerhalb einer Frist vom 24. Juni 2008 bis 01. Juli 2008 schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

GEMEINDE WACHTBERG
Der Bürgermeister
- Fachbereich Sicherheit und Ordnung -